preparatory:AB 181239
Brand Heinz · Nationalrat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-13
Wortprotokoll
Ich möchte Ihnen eine Frage zu Artikel 8 Absatz 3bis stellen. Sie haben in Ihren Ausführungen festgehalten, dass sich mit einer Annahme gegenüber der heutigen Praxis nichts ändern würde. Heute ist es indessen eine Tatsache, dass Asylgesuche bei einem Untertauchen des Gesuchstellenden nicht nach zwanzig Tagen abgeschrieben werden. Ich kann Ihre Ausführung nicht nachvollziehen. Können Sie mir erklären, warum sich mit dieser Änderung tatsächlich nichts ändern soll?