Blocher Christoph · Nationalrat · 2012-06-13
Blocher Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-13
Wortprotokoll
Wir gehen etwas zurück; es geht jetzt um Artikel 14 Absatz 2. Bei Absatz 2 haben wir im heute geltenden Recht eine Regelung, die noch nicht sehr lange besteht, die sich aber absolut nicht bewährt hat. Der Kanton kann mit Zustimmung des Bundesamtes einer ihm nach diesem Gesetz zugewiesenen Person eine Aufenthaltsbewilligung erteilen, wenn sich die betroffene Person seit Einreichung des Gesuches mindestens fünf Jahre in der Schweiz aufgehalten hat, der Aufenthaltsort der betroffenen Person den Behörden immer bekannt war und wegen der fortgeschrittenen Integration ein schwerwiegender persönlicher Härtefall vorliegt. Das ist die Härtefallregelung. Als man diese seinerzeit eingeführt hat, hat man von dreissig, vierzig Fällen in der Schweiz gesprochen. Ich muss Ihnen sagen, wir haben heute Tausende von Härtefällen. Im Asylverfahren wird natürlich darauf hingearbeitet, dafür zu sorgen, dass das Verfahren fünf Jahre und länger dauert, und das ist gar keine Kunst. Sie sehen ja, ein rechtmässig abgewiesener Asylbewerber, der alle Rechtswege ausschöpft, bleibt heute durchschnittlich 1400 Tage hier, und es gibt natürlich viele, die es mit immer neuen Gesuchen auf sechs bis sieben Jahre bringen.
Diese Härtefallregelung muss aufgehoben werden. Es soll wieder der Zustand gelten, wie er vor Inkrafttreten dieses Gesetzes war. Das ist wichtig, um zu verhindern, dass die Verfahren im Asylprozess möglichst verlängert werden. Da ja jeder noch einen Rechtsanwalt zugute hat, auch wenn er den nicht selbst bezahlen kann, wird natürlich alles versucht, [PAGE 1100] um diese Verfahren so zu verlängern. Das sollten wir hier verhindern.