Blocher Christoph · Nationalrat · 2012-06-13
Blocher Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2012-06-13
Wortprotokoll
Bei diesem Artikel geht es um etwas vom Wichtigsten. Wir werden zwar allein sein, aber wir waren damals auch allein bei der Streichung der Nothilfe für abgewiesene Asylbewerber. Heute habe ich gehört, dass man diese Trennung zwischen Asylsuchenden und abgewiesenen Asylsuchenden machen müsse und dass das etwas Gutes sei.
Sie haben heute dermassen lange und exzessive Verfahren für Asylgesuche, dass die Verfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können, da es so viele Instanzen, so viele Rekursmöglichkeiten, Widerrufsmöglichkeiten usw. gibt. Ich sage nochmals: In einem einfachen Fall, wenn ein abgewiesener Asylbewerber alle Rechtswege ausschöpft, dauert es heute im Durchschnitt 1404 Tage. Diese Möglichkeit gibt es. Nach fünf Jahren gibt es noch die Möglichkeit, dass es ein Härtefall ist und er bleiben kann. Das geht nicht.
Sie müssen das Verfahren vereinfachen, aber es muss natürlich rechtsstaatlich einwandfrei sein. Es ist einwandfrei, wenn Sie ein Verwaltungsverfahren haben; das haben wir früher auch gehabt, nämlich mit zwei Instanzen. Die zweite Instanz nach dem Bundesamt für Migration ist der Beschwerdedienst des Bundesrates. Der Bundesrat trägt die Verantwortung für die Ablehnung oder für die Gutheissung. Wenn das richtig gemacht und geführt wird, geht das wesentlich schneller.
Dann gibt es wie bei all diesen Verfahren noch die Möglichkeit, für Rechtsfragen, aber nur noch für Rechtsfragen, ans Bundesgericht zu gehen. Das ist z. B. bei der Verweigerung des rechtlichen Gehörs der Fall oder wenn man nicht die Möglichkeit gehabt hat, die Beweise vorzulegen usw. Das bleibt natürlich bestehen. Aber es geht nicht darum, dass Bundesrichter abklären müssen, ob wirklich richtig geprüft worden sei, ob der Betreffende in seiner Heimat diese oder jene Bedrohung nicht hat. Wenn wir das nicht so machen, dann werden Sie, das kann ich Ihnen heute schon [PAGE 1132] garantieren, in einigen Jahren wieder eine Asylgesetzrevision machen und wieder sagen, das Verfahren gehe viel zu lange. Also sollten wir dieses neue Beschwerdeverfahren einführen.
Das Zweite ist etwas anderes: keine unentgeltliche Rechtspflege, ohne dass die entsprechenden Abklärungen gemacht werden. Das ist nicht in Ordnung. Das Bundesgericht sagt: "Es ist für uns natürlich einfacher, wenn wir nicht abklären müssen, ob das für den Betreffenden nötig ist oder nicht, das heisst, ob er es selbst bezahlen kann oder nicht." Aber es werden heute von den Gesuchen beim Gericht ungefähr 7 Prozent gutgeheissen, die anderen nicht. Jetzt machen wir es für alle, das wird nochmals attraktiver.
Ich bitte Sie, diesen Minderheitsanträgen zuzustimmen. Sie werden es wahrscheinlich nicht tun, aber Sie werden damit die Verantwortung dafür tragen, dass auch nach dieser Revision die Verfahrenswege nicht wesentlich verkürzt werden. Wir müssen auch aufpassen mit der Glaubwürdigkeit. Ich mag mich erinnern, was man bei der ersten Gesetzesrevision, noch unter Herrn Bundesrat Furgler, alles versprochen hat. Herr Koller - das sind jetzt fünf Bundesräte zurück - hat hier versprochen: "Wir garantieren, es gibt keine Verfahren mehr, die länger als dreissig Tage dauern." Heute sind wir im Durchschnitt bei 1404 Tagen. So oft haben wir die Bevölkerung angeschwindelt. Ich sage ja nicht, es sei gelogen, denn ich nehme an, man hat es so gemeint. Aber nach so vielen Jahren sollten wir etwas gemerkt haben. Ich glaube, jeder, der hier drin sitzt, weiss: Wenn wir diese Verfahren so belassen, werden die Verfahren nicht verkürzt werden. Sie haben Freude an langen Verfahren und reden gern von kurzen.