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Glättli Balthasar · Nationalrat · 2012-06-13

Glättli Balthasar · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2012-06-13

Wortprotokoll

Es geht in Artikel 64 Absatz 1 Buchstabe a um einen Auslandaufenthalt von Flüchtlingen. Das heisst, für einmal sprechen wir jetzt, wie auch beim Familiennachzug, von anerkannten Flüchtlingen.

Sie werden ja jetzt dann ein Gesetz nochmals verschärft haben. Unter den von Ihnen gewählten verschärften Bedingungen sind diese Menschen, von denen wir jetzt sprechen, als Flüchtlinge anerkannt worden. Nun sollen sie mit ihrem Flüchtlingsausweis B gegenüber Menschen mit einem normalen B-Ausweis diskriminiert werden. Das heisst, sie sollen gemäss dem Willen der Mehrheit nicht mehr als maximal ein Jahr im Ausland verbringen dürfen. Mir scheint, dass viele von Ihnen ein seltsames, ein beschränktes Bild von einem Flüchtling haben. Ein Flüchtling kann durchaus auch eine gebildete Person sein, die beispielsweise als Assistenzprofessor in einem anderen Land zwei Jahre arbeiten möchte.

Ich betone zum Schluss: Es geht hier nicht darum, die Frage der Rückkehr in das Herkunftsland zu legiferieren. Das ist ein klarer Fall: Wenn ein anerkannter Flüchtling in sein Herkunftsland zurückgeht, von dem wir eigentlich sagten, dass er dort bedroht ist und geschützt werden muss, dann erlischt das Asyl. Auch bei vorläufig Aufgenommenen ist es so, dass es eine Bewilligung braucht, damit das Asyl nicht erlischt, und diese wird nur unter ganz bestimmten Bedingungen erteilt.

Es geht also um Menschen, die hier den Flüchtlingsstatus erhalten haben. Dürfen sie in Zukunft unser Land höchstens zwölf Monate verlassen? Verlieren sie sonst den Flüchtlingsstatus? Ich weise Sie darauf hin, dass dies natürlich nicht die wichtige Frage ist. Die wichtige Frage in diesem Block ist sicher die Frage des Familienasyls. Ich weise Sie aber gleichzeitig darauf hin, dass eine Entscheidung im Sinne der Mehrheit überhaupt nichts mit all dem zu tun hat, was Sie an vermeintlichen oder echten Problemen im Asylwesen erkennen und zu bekämpfen meinen. Es geht nur um eine bürgerliche Freiheit, um die Reisefreiheit anerkannter Flüchtlinge.

Stimmen Sie wenigstens hier der Minderheit zu.