Pfister Gerhard · Nationalrat · 2012-06-13
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2012-06-13
Wortprotokoll
Ich komme hier in die interessante Lage, dass ich eine Idee der SP-Bundesrätin Sommaruga gegen die SP-Fraktion verteidigen darf. Was die Mehrheit hier gestrichen hat - eine Mehrheit kombiniert aus links und rechts -, ist eigentlich ein Teil des Konzeptes des Bundesrates, und ich bitte entweder die eine oder die andere Ratshälfte, sich vielleicht noch zu überlegen, ob sie sich jetzt im Plenum nicht noch bewegen will. Ich denke, die Bewegungsfähigkeit ist in dieser Frage eher auf der linken Seite zu suchen. Deshalb versuche ich es, indem ich, ohne dass ich das Kommissionsgeheimnis da allzu sehr verletzen will, mit der Argumentation komme, die Ihre Bundesrätin Sommaruga in der Kommission angeführt hat.
Es geht bei diesem neuen Artikel 26a nicht um einen medizinischen Check, sondern ausschliesslich darum, medizinische Probleme festzustellen, die für den Vollzug des Asylverfahrens relevant sind. Die Feststellung des medizinischen Sachverhaltes sollte möglichst frühzeitig erfolgen. Heute ist es nämlich sehr oft so, dass medizinische Probleme zu einem sehr späten Zeitpunkt, manchmal sogar erst nach Abschluss des Verfahrens vorgebracht werden. Nach geltendem Recht reicht es heute, wenn man glaubhaft machen kann, dass ein gesundheitliches Problem vorliegt. In diesem Fall müssen die Abklärungen wiederaufgenommen werden, was notgedrungen zu Verzögerungen des Verfahrens führt. Hier möchte ich Sie doch wieder daran erinnern, was Sie heute Morgen alle unisono gesagt haben: Verzögerungen des Verfahrens müssen abgebaut oder beseitigt werden.
Diese unbefriedigende Situation möchte der Bundesrat jetzt ändern, indem zum einen, wie gesagt, der medizinische Sachverhalt am Anfang des Verfahrens festgestellt wird und zum andern für zu einem späteren Zeitpunkt geltend gemachte gesundheitliche Beeinträchtigungen ein Nachweis verlangt wird. Diese Änderung ist sinnvoll. Die frühzeitige medizinische Abklärung erlaubt es sicherzustellen, dass schon anlässlich der ersten Befragung ausschliesslich die Personen anwesend sind, die auch kompetent sind. Sie erlaubt es aber auch, die Praxis in Bezug auf später geltend gemachte gesundheitliche Beeinträchtigungen mit der Einführung der Nachweispflicht zu verschärfen. Es sollte von daher nachvollziehbar sein, dass es aber immer noch legitime Gründe gibt, medizinische Probleme zu einem späteren Zeitpunkt vorzubringen. Hier ist insbesondere an traumatisierte Personen zu denken. Es gehört zum Wesen eines Traumas, dass eine davon betroffene Person nicht einfach so ohne Weiteres darüber sprechen kann, was ihr zugestossen ist, und dass das unter Umständen erst zu einem späteren Zeitpunkt erkennbar ist oder vorgebracht wird. Aus diesem guten Grund muss es möglich sein, gesundheitliche Probleme auch zu einem späteren Zeitpunkt noch geltend zu machen.
Das sind die Gründe, die für diesen Minderheitsantrag sprechen. Warum es hier eine etwas unnatürliche Mehrheit gegeben hat, weiss ich nicht. Das werden Sie nachher noch hören, wenn die Gründe dafür dargelegt werden. Ich denke, es gibt Zweifel daran, ob das für das Verfahren wirklich eine Straffung bewirken wird oder nicht. Darauf sollte die Bundesrätin vermutlich noch etwas eingehen. Aber wesentlich an diesem Konzept ist, dass die Beweispflicht umgekehrt wird, dass das blosse Geltendmachen von Problemen nachträglich eben nicht mehr genügt.
Seitens unserer Fraktion sind wir klar der Meinung, dass der Entwurf des Bundesrates richtig ist. Zudem muss ich feststellen, dass der Ständerat dieses Konzept übernommen hat. Wenn wir das jetzt wieder rausnehmen, schaffen wir eine Differenz zum Ständerat, und wir schaffen schon genug Differenzen zum Ständerat. Ich bin überzeugt, dass der Ständerat und der Bundesrat daran festhalten werden.
Ich bitte Sie, bei Artikel 26a der Minderheit zu folgen.