Müller Philipp · Nationalrat · 2012-06-13
Müller Philipp · Nationalrat · Aargau · FDP-Liberale Fraktion · 2012-06-13
Wortprotokoll
Sie sehen auf der Fahne, dass es um ein Kernthema dieser Vorlage geht, nämlich um die Kürzung der Sozialhilfe auf die Nothilfe für Personen, die sich in einem laufenden Asylverfahren befinden.
Dieses Nothilferegime kennen wir bereits seit dem 1. April 2004; es wurde damals für Personen mit einem Nichteintretensentscheid und später auch für Personen mit einem Wegweisungsentscheid eingeführt. Es ist also nichts Neues. Trotzdem ist dieses Nothilferegime, das die Minderheit hier anmahnt und einsetzen will, nicht dasselbe wie das Nothilferegime, das wir für die Kategorien kennen, die ich genannt habe.
Wir haben ein gesamtes Konzept. Es gilt also, auch die damit zusammenhängenden Anträge zu den Artikeln 85, 87 und 88 zu beachten; ich empfehle insbesondere, auch Artikel 88 auf der Fahne zu lesen.
Mit dieser Nothilfe, die eben die Sozialhilfe ersetzen soll, werden nicht einfach alle Strukturen auf Nothilfe gemäss bisherigem Nothilferegime reduziert. Es steht, gemäss diesem gesamten Konzept, im Gesetz genau drin, dass die Kantone beispielsweise weiterhin Beschäftigungsprogramme durchführen können. Es steht auch drin, dass in dieser Nothilfe weiterhin eine Krankenpflegeversicherung enthalten ist, was bei der Nothilfe für Weggewiesene nicht der Fall ist; ich habe hierzu in letzter Zeit sehr viele Dinge gehört, die schlicht und einfach nicht stimmen.
Weiter ist es auch so, dass ich einen Einzelantrag eingereicht habe, der berücksichtigen soll, dass besonders verletzliche Personen nicht von der Änderung betroffen sind. Besonders verletzliche Personen sind beispielsweise Familien, gebrechliche und ältere Leute, traumatisierte Leute usw. Diese sind von dieser Änderung nicht betroffen, das können Sie meinem Einzelantrag entnehmen.
Weiter entnehmen Sie meinem Einzelantrag, der meinen Minderheitsantrag II zu Artikel 82 Absatz 1, wie er auf der Fahne erscheint, ersetzen soll, dass sich die betroffenen Leute in den Kantonen für Befragungen zu ihren Asylgründen zur Verfügung halten sollen. Das ist ein wichtiger Punkt, der, wie gesagt, auch in meinem Einzelantrag zu Artikel 82 Absatz 1bis enthalten ist.
Nun noch eine Kernfrage: Wie komme ich auf diese Idee? Wir müssen uns bewusst sein, was eigentlich der Kern des Asyls ist. Jemand kommt in die Schweiz und sagt: "Ich bin an Leib und Leben bedroht, ich werde verfolgt." Also geben wir ihm das, was er braucht: Er braucht Sicherheit - echte Flüchtlinge brauchen als Erstes Sicherheit -; wir geben ihm das auch mit dem Nothilferegime. Der Flüchtling braucht Lebensmittel, Kleider, medizinische Versorgung, ein Dach über dem Kopf; all das geben wir ihm auch mit dem Antrag zum Nothilferegime, all das erhält er. Ich kann nicht verstehen, dass man vonseiten des UNHCR im Fernsehen behaupten kann, dass mit dem Nothilferegime Asylsuchende dann jeden Tag gestresst ihrer Nahrung, den Lebensmitteln nachrennen müssen; das ist schlicht und einfach - erlauben Sie mir, das so zu sagen - Unsinn. Das Nothilferegime garantiert und gewährleistet all das, was diese Leute benötigen und brauchen, all das, was sie reklamieren, für sich beanspruchen, wenn sie ein Asylgesuch einreichen. Es ist nicht einsichtig, dass wir darüber hinaus - nebst Sicherheit, Lebensmitteln, medizinischer Versorgung, Kleidern, einem Dach über dem Kopf - noch zusätzlich Sozialhilfe bezahlen sollen. Das ist nicht einsichtig, und vor allem steigert es die Attraktivität des Fluchtziellandes Schweiz; das ist die Realität.
Daher bitte ich Sie, meinem Einzelantrag zuzustimmen. Das heisst konkret, dass ich den Minderheitsantrag II zu Artikel 82 Absatz 1, wie er hier in der Fahne steht - auf Seite 40 der deutschen Fahne -, zurückziehe und ihn mit den Absätzen 1 und 1bis des vorliegenden Einzelantrages zu Artikel 82 ersetze. Ich bitte Sie also, meinem Einzelantrag zuzustimmen. Der Minderheitsantrag II zu Artikel 82 ist somit in Bezug auf Absatz 1 zurückgezogen.