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Vischer Daniel · Nationalrat · 2015-06-10

Vischer Daniel · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2015-06-10

Wortprotokoll

Bei diesem Gesetz geht es um die Rückführung des Volksvermögens, das von Kleptokraten weggeschafft und zu ihren eigenen Gunsten auf Bankkonten deponiert wurde und das dort bliebe, würden wir in den Ländern, wo das Geld deponiert ist, nicht Massnahmen ergreifen. Der arabische Frühling hat deutlich gezeigt, wie nötig dieses Gesetz ist. Natürlich, "arabischer Frühling" ist inzwischen ein etwas fragwürdiger Begriff geworden. Ausser in Tunesien wissen wir, wie er geendet hat: in einer Diktatur in Ägypten, in einem grässlichen Bürgerkrieg in Syrien, der längst zum internationalen Konflikt geworden ist.

Der Bund hat gezeigt, dass er handeln kann. Ich habe Hochachtung vor den Leuten, die bisher auf diesem Feld tätig waren. Das Schwierige ist nur - man muss sagen, das Blöde -, dass es keine gesetzliche Grundlage hierzu gab. Es gab eine Verfassungsgrundlage, aber es gab kein Gesetz. Darum geht es bei dieser heutigen Vorlage, dass wir eine gesetzliche Grundlage für eine Praxis schaffen, die sich bewährt hat. Es geht darum, dass durch die Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von kleptokratisch weggeschafftem Vermögen dieses zugunsten des Volkes wieder fruchtbar wird.

Nun gibt es eine Opposition gegen dieses Gesetz. Vonseiten der SVP-Fraktion stellt man einen Nichteintretensantrag. Natürlich ist es so, Herr Nidegger, dass nicht alle Fälle gleich sind. Natürlich leben wir heute in einer internationalen Situation, die wahrscheinlich noch nie so unübersichtlich war, in der manchmal die Grenze zwischen staatlichen Strukturen und nichtstaatlichen Strukturen fliessend ist, sodass man vielleicht sagen kann: Wir haben mit diesem Gesetz nicht für jede Situation eine Lösung, Stichwort "Islamischer Staat". Das stimmt, aber das ist ein absurdes Argument gegen dieses Gesetz. Sie wollen nämlich nicht, dass dort gehandelt wird, wo wir handeln können. Das war bei Ben Ali der Fall, das war bei Mubarak so.

Mich wundert auch, dass hier Sachen vermischt werden, die gar nichts miteinander zu tun haben. Ich sehe da eine gewisse Aufmarschachse. Komischerweise sind es zum Teil die gleichen Kreise, die heute gegen dieses Gesetz sind und hier ein bisschen komische Mehrheiten vertreten, die schon gegen die Gafi-Vorlage waren, die gegen die Bankenregulierung sind. Sie haben das immerhin heute sogar offen ausgesprochen, Herr Brand. Sie haben natürlich Recht: Dieses Gesetz ist Teil der Bestrebungen für einen sauberen Finanzplatz Schweiz. Insofern ist dieses Gesetz eine Ergänzung zu Gafi, eine Ergänzung zur Bankenregulierung. Aber Sie können jetzt nicht einfach alles miteinander in einen Topf werfen und nun, weil Sie gegen das eine sind, sagen, wir müssten zwangsläufig auch gegen dieses Gesetz sein, ohne hier klare Argumente vorzubringen.

Sie sagen, dieses Gesetz schaffe eine Illusion. Ich glaube, dann könnte es Ihnen ja gleich sein, dann könnten Sie ja sagen: "Gut, dann haben wir eben ein Gesetz". Sie wollen aber das Gesetz nicht deswegen nicht, weil es eine Illusion schafft, sondern Sie wollen es nicht, weil Sie nicht dafür sind, dass der Bund dann, wenn ein Tatbestand dieses Gesetzes vorliegt, tatsächlich Vermögen sperrt, einzieht und auch den Rückerstattungsprozess einleitet. Das wollen Sie nicht.

Ich bin auch Rechtsanwalt. Ich achte die Parteirechte. Wir müssen aber schon unterscheiden, ob wir in einem Strafverfahren sind und die Unschuldsvermutung gilt oder ob wir über Verwaltungsmassnahmen diskutieren, wie hier beim gesamten Prozess der Sperrung, Einziehung und Rückerstattung von Vermögenswerten. Das ist ja klar: Sie müssen eine Handhabe haben, um das Vermögen sofort sperren zu können. Wenn Sie hier mit Parteirechten argumentieren, die für ein Strafverfahren gelten, dann sagen Sie im Grunde genommen: "Ja, diese Sperrung kann gar nicht stattfinden". Aus diesem Grunde halte ich es für ein gesuchtes Argument, wenn Sie nun mit dem Anwaltsverband der Westschweiz im Rücken dieses Gesetz aus rechtsstaatlichen Gründen zu bekämpfen versuchen. Wir werden in der Detailberatung darauf zurückkommen. Ich halte Ihre diesbezüglichen Argumente jedenfalls nicht für angängig.

Dieses Gesetz ist ein wichtiges Gesetz für alle, die einen Beitrag daran leisten wollen, dass die Völker des Südens zu ihren Rechten kommen, dass das Vermögen, das dem Volk gehört, tatsächlich beim Volk bleibt oder diesem zurückgegeben wird. Dies ist eine Aufgabe, die alle rechtsstaatlich gesinnten Kräfte in diesem Land unterstützen müssen. Dieses Gesetz ist ein altes Anliegen von Hilfswerken, von allen, die für die Rechte der Völker des Südens kämpfen. Es ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Ich ersuche Sie, auf diese Gesetzesvorlage einzutreten. Wir werden in der Detailberatung zu einigen [PAGE 998] Minderheitsanträgen, mit denen versucht wird, das Gesetz in der Essenz auszuhöhlen, Stellung nehmen.