Flach Beat · Nationalrat · 2015-06-10
Flach Beat · Nationalrat · Aargau · Grünliberale Fraktion · 2015-06-10
Wortprotokoll
Brauchen wir denn dieses Gesetz überhaupt? Herr Brand hat vorhin ausgeführt, dass wir das Gesetz nicht brauchen. Ehrlich gesagt, hat seit den Rückführungen der Marcos-Gelder der Bundesrat seine Arbeit eigentlich gut getan. Wäre da nicht 2009 die Rückgabe der Mobutu-Gelder gewesen, hätte ich wahrscheinlich gesagt: Rühren wir nicht an das System! Aber 2009 habe ich - ich war irgendwo unterwegs - in einem deutschen Radiosender irgendeinen Kommentar dazu gehört. Der Kommentator meinte, dass die Schweiz jetzt gezwungen sei, das restliche Geld noch an den Mobutu-Clan zurückzuführen. Der Kommentator beendete seinen Kommentar mit dem Satz, die Schweiz sei ein sicheres Land auch für Diktatoren aus aller Welt, die dort gern ihr schmutziges Geld aufbewahrten. Dieser Kommentar hat mich tief getroffen. Er zeigt eben auch, dass es notwendig ist, das Notrecht, das wir seit Jahren anwenden, endlich in ein ordentliches Recht mit klaren Kriterien, klaren Regeln und klaren Rechtsbehelfen umzuwandeln, damit alle Beteiligten wissen, wie vorzugehen ist.
Die Art und Weise der Fälle ist heute komplexer als vor 25 Jahren. Der sogenannte arabische Frühling hat das gezeigt, und die neuen Fälle aus der Ukraine zeigen es jetzt noch deutlicher. Die Situation in diesen Ländern ist zum Teil so komplex, dass es auch sehr schwierig ist zu umschreiben, wann denn die Kriterien eigentlich erfüllt sind, die dazu führen sollen, dass Gelder in der Schweiz eingefroren werden.
Das Gesetz, das nun vorliegt, ist nicht in allem vollkommen perfekt, und zwar deswegen nicht, weil es eben verschiedene Verfahren, die in der Praxis über das Notrecht [PAGE 1000] angewandt worden sind, in einem Gesetzestext zusammenfasst. Das Gesetz versucht quasi, die Vergangenheit aufzubereiten, und will gleichzeitig für die Veränderungen der Welt in den kommenden Jahren die Türe offen lassen.
Wichtig ist aber, dass wir genau diese Arbeit machen und dann auch die Zeit für uns arbeiten lassen. Erst die Zeit wird nämlich zeigen, ob wir in diesem neuen Gesetz tatsächlich alle Regeln erfasst haben, ob sie klar genug sind, sodass man auch vorausschauend allen Beteiligten sagen kann: "Ihr habt gewusst, was die gesetzlichen Grundlagen sind - nun setzen wir sie um!" Damit tragen wir der Rechtsstaatlichkeit gegenüber allen Beteiligten Rechnung, nämlich gegenüber den betroffenen Ländern, den betroffenen Personen, den betroffenen Banken, ja dem Bankenplatz an sich. Es kann daher auch sein, dass bei verschiedenen Begriffen im Gesetz heute noch nicht vollkommen klar ist, wie sie später auszulegen sind. Das kommt daher, dass wir versuchen, aus der Praxis heraus das zu umschreiben, was uns die Zukunft bringen wird. Gleichwohl sehen Sie, dass dies dank unserer Debatte hier, aber auch dank der ausführlichen Diskussion in der Kommission und dank der Ausführungen in der Botschaft klar genug umschrieben ist, sodass alle Beteiligten wissen, was damit gemeint ist.
Wir Grünliberalen sind ganz klar für Eintreten auf die Vorlage. Wir werden mehrheitlich dem bundesrätlichen Entwurf folgen und die allermeisten Minderheitsanträge ablehnen; wir werden in der Detailberatung noch darauf zurückkommen.
Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten und nachher mit uns die Details zu beraten; ich bitte Sie, diesen Entwurf jetzt keinesfalls einfach zurückzuweisen - das wäre ein ganz falsches Zeichen. Ich kann mir schon jetzt vorstellen, wie die Kommentare aus dem Ausland wieder lauten würden. Ich möchte nicht wieder hören, dass Diktatoren aus aller Welt ihr schmutziges Geld gerne in der Schweiz aufbewahren.