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Keller Peter · Nationalrat · 2014-06-20

Keller Peter · Nationalrat · Nidwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-20

Wortprotokoll

Gemäss Artikel 3 Absatz 3 der Verordnung der Bundesversammlung vom 3. Oktober 2003 über die Redaktionskommission sind erhebliche Textänderungen in jedem Rat durch eine Vertreterin oder einen Vertreter der Redaktionskommission vor der Schlussabstimmung zu erläutern.

Die Redaktionskommission hat im vorliegenden Gesetz zwei Bestimmungen aufgenommen und eine Bestimmung gestrichen. So wurde im Revisionsaufsichtsgesetz Artikel 8 Absatz 1 aufgenommen, um den darin aufgeführten Verweis auf Artikel 2 Buchstabe a an die vorliegende Revision anzupassen. Da Artikel 2 Buchstabe a zwei Ziffern erhält, musste der Verweis präzisiert werden. Zudem wurde Artikel 33 Absatz 3 des geltenden Rechts in die Vorlage aufgenommen, um auch hier einen Verweis anzupassen, welcher auf das Bundespersonalgesetz verweist. Ferner wurde im Anhang Ziffer 8 beim Finanzmarktaufsichtsgesetz Artikel 3 Buchstabe b gestrichen, da er geltendem Recht entspricht.

[VS]