Frick Bruno · Ständerat · 2001-11-26
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-11-26
Wortprotokoll
Erstmals unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung einen Bericht über die internationalen Verträge, welche die Schweiz im Vorjahr, also im Jahr 2000, abgeschlossen hat. Das Geschäftsverkehrsgesetz verpflichtet ihn gemäss Artikel 47bis b dazu. Wir haben diese Bestimmung aufgrund der neuen Bundesverfassung eingeführt.
Dieser Bericht ist ein besonderer Rechenschaftsbericht. Er gibt uns den Überblick über alle Staatsverträge, auch über jene, welche der Bundesrat in eigener Kompetenz abgeschlossen hat, und jene, welche von den Departementen und Gruppen von Bundesverwaltungsstellen abgeschlossen worden sind.
Bisher sind diese Verträge nicht zentral erfasst worden. Der Umstand, dass der Bericht erst Mitte Jahr vorgelegt worden ist - er datiert vom 3. Juli 2001 -, beruht auf der Tatsache, dass die Berichterstattung über abgeschlossene Staatsverträge noch nicht in allen Departementen Routine ist.
Die Aussenpolitische Kommission beantragt Ihnen, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen. Sie dankt dem Bundesrat dafür und verbindet das mit den folgenden vier Feststellungen:
1. Wir beurteilen den Bericht als sehr guten Überblick über die Staatsverträge, welcher auf Stufe Bundesrat und Bundesversammlung bisher fehlte. Der Bericht ist klar, zweckmässig und konsequent strukturiert. Inhaltlich ist er aussagekräftig und vollständig. Wir schätzen es, dass neben der materiellen auch die finanzielle Tragweite der einzelnen Verträge dargestellt ist.
2. Der Wert eines solchen Berichtes hängt von seiner Vollständigkeit ab. Auch wenn selbst der Bundesrat nicht seine Vollständigkeit garantieren kann, so gibt uns doch die Arbeitsweise des federführenden EDA Vertrauen. Die Völkerrechtsdirektion, welche intern die Hauptarbeit geleistet hat, versteht sich nicht bloss als Meldesammelstelle für die Verträge, sondern sie koordiniert und instruiert auch die übrigen Departemente.
3. Dieser Bericht gibt uns einen Überblick über die Staatsverträge des Bundes. Die Kantone selber haben aber ebenfalls die Kompetenz, Staatsverträge abzuschliessen. Deren Fülle und Zahl ist ungewiss. In der Kommission wurde der Wunsch geäussert, zu einem späteren Zeitpunkt auch die Staatsverträge der Kantone zu erfassen, um damit tatsächlich einen vollständigen Überblick über die völkerrechtlichen Verträge der Eidgenossenschaft zu erhalten. Denn Staatsverträge, wenn sie bekannt sind, sind doch hin und wieder eine Fundgrube, auf die man sich stützen kann.
4. Eine Anregung unserer Kommission: Die Terminologie, wie die Verträge bezeichnet werden, ist ausgesprochen vielfältig. Sie lautet etwa Vertrag, Übereinkommen, Akte, Notenaustausch, Massnahme, Arrangement, Agreement, Briefwechsel usw. Ich glaube, der Bericht könnte an Lesbarkeit und Verständlichkeit gewinnen, wenn man sich auch in der Terminologie innerhalb der Staatsverträge auf wenige Kategorien einigen könnte.
Gesamthaft beurteilt unsere Kommission diesen Bericht als einen wichtigen Überblick über die völkerrechtlichen Verträge. Er hat politisch für den Rechtsbestand und die Rechtssicherheit einige Bedeutung, auch wenn die aktuelle politische Bedeutung nicht ausserordentlich gross ist.
Wir bitten Sie, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen, und danken dem Bundesrat verbindlich für den Bericht.