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Schmid Carlo · Ständerat · 2001-11-26

Schmid Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-11-26

Wortprotokoll

Ich möchte zum gleichen Thema reden wie Herr Wicki, und ich bitte Sie, das so aufzufassen, wie es gemeint ist - nicht auf meine Person bezogen, sondern auf meinen Kanton.

Ich will Ihnen einfach sagen, dass nach der geltenden Bundesverfassung die Wahl der Ständeräte kantonalem Recht folgt - das als allgemeine und generelle Vorbemerkung. Das hat zur Konsequenz, dass die Kantone frei sind, wie sie die Ständeratswahlen organisieren wollen.

Mein Kanton hat das so organisiert, dass der Ständerat nach wie vor an der Landsgemeinde gewählt wird. Nun können Sie sagen: Auf 15 000 Einwohner nehmen wir keine Rücksicht. Das ist nicht ganz der Stil des Ständerates. Wenn Sie diese Empfehlung überweisen wollen, wäre ich dankbar, wenn der Bundesrat immerhin noch den Zusatz aufnehmen würde, dass all jene, die im Kanton Appenzell Innerrhoden wahlberechtigt wären, sich jeweils am letzten Sonntag im April eines jeden Jahres vor der Gesamterneuerung oder im gleichen Jahr, in dem die Gesamterneuerung des Nationalrates stattfindet, zur Wahl des Ständerates nach Appenzell zu begeben haben. Was Herr Wicki und mit ihm die Kommission vorschlägt, hätte in der Konsequenz zur Folge, dass unser Kanton diesen althergebrachten Brauch, den Ständerat an der Landsgemeinde zu wählen, abschaffen und auch die Wahl in den Ständerat an die Urne verlegen müsste.

Ich darf es Ihrem föderalistischen Gewissen überlassen, wie Sie entscheiden werden. Ich meinerseits werde den Antrag Briner unterstützen.

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