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Ritter Markus · Nationalrat · 2015-05-06

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2015-05-06

Wortprotokoll

Am 17. Dezember 2010 reichte Nationalrat Jacques Bourgeois die parlamentarische Initiative 10.538, "Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen", ein. Die parlamentarische Initiative wurde von nicht weniger als 86 Nationalrätinnen und Nationalräten mitunterzeichnet. Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates beschloss am 8. November 2011, der Initiative Folge zu geben. Die ständerätliche Schwesterkommission stimmte diesem Beschluss am 20. Januar 2012 zu.

In der Folge wurden vonseiten der Kommission für Wirtschaft und Abgaben Ihres Rates umfangreiche Berichte vom Seco zu den Auswirkungen des Cassis-de-Dijon-Prinzips bei Lebensmitteln verlangt. Ein entsprechender erster Bericht mit 93 Seiten wurde am 4. April 2013 zuhanden der Kommission abgegeben. Die Bilanz zum Cassis-de-Dijon-Prinzip bei Lebensmitteln fiel in diesem Bericht sehr ernüchternd aus. Wie auf Seite 52 des Berichtes nachgelesen werden kann, wurden durch das Seco Fragebogen an 1000 Firmen versandt. Auswertbare Antworten kamen 27 zurück. Nur 2 Firmen gaben an, neue Produkte unter Nutzung des Cassis-de-Dijon-Prinzips in ihr Sortiment aufgenommen zu haben. Auf die Frage, warum das Cassis-de-Dijon-Prinzip nicht genutzt werde, antworteten 14 Firmen. Davon hatten 6 keine Absicht, Produkte parallel zu importieren; 2 Unternehmen machten die fehlende Akzeptanz des Prinzips geltend; 3 äusserten die Gefahr eines Reputationsrisikos, die mit der Nutzung des Cassis-de-Dijon-Prinzips verbunden sei; für 2 war es zu komplex, das Prinzip zu nutzen; und eine Firma gab an, sich überhaupt zu wenig mit technischen Vorschriften auszukennen.

Als das Cassis-de-Dijon-Prinzip für Lebensmittel in der Schweiz - notabene ohne Reziprozität - eingeführt wurde, ging man von einem Kostensenkungspotenzial für die Konsumenten von 2 Milliarden Franken aus. Dies ist nicht einmal ansatzweise eingetreten. Beim Bundesamt für Gesundheit sind 6 Personen mit der Administration des Cassis-de-Dijon-Prinzips für Lebensmittel beschäftigt. Ihre Kommission ist der Überzeugung, dass diese Ressourcen an einem anderen Ort effizienter eingesetzt werden können.

Aufgrund der Berichte und bisherigen Erkenntnisse lehnte es die Kommission für Wirtschaft und Abgaben mit 14 zu 11 Stimmen ab, die parlamentarische Initiative abzuschreiben. Sie beantragte Ihnen eine Fristverlängerung. Diesem Antrag stimmte der Nationalrat am 21. März 2014 mit 134 zu 48 Stimmen bei 8 Enthaltungen deutlich zu. Am 20. Mai 2014 prüfte die WAK-NR den Vorentwurf und nahm diesen in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 10 Stimmen an. Sie beschloss zudem die Eröffnung einer Vernehmlassung.

In der Vernehmlassung gab es Kreise, welche die von der parlamentarischen Initiative angeregte Gesetzesänderung ablehnten und vor allem monierten, man müsse diesem System mehr Zeit geben, um auch eine messbare Wirkung zu erzielen. Auf der anderen Seite war eine starke Allianz für eine Zustimmung zur Gesetzesänderung, die von zwei Dritteln der Kantone ebenfalls unterstützt wurde.

Diese Kantone machen geltend, dass das Cassis-de-Dijon-Prinzip zu einer Verwässerung der hohen schweizerischen Qualitäts- und Produktionsstandards führe. Weiter würde die Schweizer Qualitätsstrategie untergraben, Intransparenz gefördert und die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten würden in die Irre geführt. Dies geschehe, weil unter dem Cassis-de-Dijon-Prinzip Produkte mit der Herkunftsbezeichnung "Schweiz" in der Schweiz nach ausländischen Vorschriften hergestellt und auf den Markt gebracht werden könnten, ohne dass die Konsumentin oder der Konsument in der Lage wäre, dies zu erkennen. Über diese Bestimmung zur Nichtdiskriminierung von inländischen Produzenten würden tiefere Produktionsvorschriften "importiert", denn bei rund der Hälfte der unter dem Cassis-de-Dijon-Prinzip bewilligten Lebensmittel würden wertgebende Inhaltsstoffe durch billigere Stoffe ersetzt oder sie würden höhere Anteile an Fremdstoffen wie Pestizide, Aflatoxine, Taurine usw. aufweisen. Das führe dazu, dass die Schweizer Lebensmittelgesetzgebung nicht angewandt werde, was die Positionierung von Produkten erschwere, die nach Schweizer Recht hergestellt würden. Das Vertrauen in den hohen Qualitätsstandard von Schweizer Produkten würde dadurch geschwächt, zum [PAGE 714] Schaden der Schweizer Produzenten und Hersteller. Weiter wird von der grossen Mehrheit der Kantone, die die Vorlage annehmen, moniert, dass die bestehende Regelung den administrativen Aufwand sowohl beim Bund als auch bei den Kantonen erhöht hat.

Kritisiert wird weiter, dass die Kontrolle der nach dem Cassis-de-Dijon-Prinzip zugelassenen Lebensmittel den Kantonen obliege, was zur Folge habe, dass die Kontrollbehörden nicht nur die Schweizer, sondern auch die ausländischen Rechtsnormen kennen müssten. Dies sei schwierig und führe zu zusätzlichem Aufwand bei den Kantonen. Das Bewilligungsverfahren beim Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen habe hohe Kosten zur Folge und werde aufgrund seiner Komplexität ohnehin nur verhalten in Anspruch genommen. Die Kosten, welche aufgrund des Cassis-de-Dijon-Prinzips anfielen, rechtfertigten sich angesichts des ausbleibenden Nutzens nicht.

Nach Sichtung und Diskussion der Vernehmlassungsantworten entschied die WAK-NR mit 15 zu 10 Stimmen, Ihnen die Gesetzesvorlage zur Annahme zu empfehlen. Nochmals die Hauptgründe für diesen Entscheid: Gemäss den Erfahrungen in der Praxis, den vorliegenden Berichten des Bundesrates und der durchgeführten Vernehmlassung hat das Cassis-de-Dijon-Prinzip bei Lebensmitteln praktisch keine Wirkung erzielt. Weder Verarbeitung noch Handel, noch Konsumenten, noch Produzenten haben einen Nutzen davon. Die Administration ist zudem teuer.

Die Mehrheit der WAK Ihres Rates bittet Sie, der vorliegenden Gesetzesrevision in Umsetzung der parlamentarischen Initiative Bourgeois 10.538, "Bundesgesetz über die technischen Handelshemmnisse. Lebensmittel vom Cassis-de-Dijon-Prinzip ausnehmen", zuzustimmen und damit den Antrag der Minderheit abzulehnen.

Ich sage nun gleich auch noch etwas zur Standesinitiative Bern. Aufgrund der Erfüllung der parlamentarischen Initiative 10.538 hat Ihre WAK entschieden, mit der Standesinitiative Bern 11.321, "Cassis-de-Dijon-Prinzip", keinen weiteren Gesetzgebungsprozess einzuleiten. Deshalb wurde dieser Standesinitiative ohne Gegenantrag keine Folge gegeben. Ihre Kommission bittet Sie, auch diesen Antrag zu unterstützen.

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