Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · 2015-05-06
Meier-Schatz Lucrezia · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2015-05-06
Wortprotokoll
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben hat an ihrer Sitzung vom 10. November 2014 die von Nationalrätin Marina Carobbio Guscetti am 20. März 2014 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Mit der parlamentarischen Initiative verlangt unsere Kollegin Carobbio Guscetti, dass wir einmal mehr das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen mit einem zusätzlichen positiven Beschaffungskriterium ergänzen und Unternehmen, die auf Personal auf Abruf verzichten, gegenüber anderen Unternehmen bevorzugen. Sie sollten bei der Ermittlung der Zusatzkriterien bessergestellt werden.
Wir haben bereits mehrmals hier in diesem Rat über die Frage der Zusatzkriterien debattiert. Wie wir alle wissen, erfordern die in der Bundesgesetzgebung beschriebenen Verfahrensgrundsätze, dass Aufträge nur an Anbieterinnen und Anbieter vergeben werden, welche die Einhaltung der Arbeitsschutzbestimmungen, der Arbeitsbedingungen sowie die Lohngleichheit zwischen Frau und Mann gewährleisten. Damit werden soziale Errungenschaften gestärkt und Wettbewerbsverzerrungen unter den Anbieterinnen und Anbietern verhindert.
Die Initiantin erachtet die Zuschlagskriterien als mangelhaft und verlangt eine Ergänzung. Denn Unternehmen, die Personal in kapazitätsorientierter variabler Arbeitszeit beschäftigen, überwälzten das unternehmerische Risiko auf Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und könnten somit zu anderen Konditionen ihre Leistungen anbieten. Sie verzerrten somit - so die Argumentation - den Wettbewerb, weil ihre Preise aufgrund der tieferen Lohnkosten geringer ausfallen würden. Aus Sicht der Initiantin sind nebst den wettbewerbsverzerrenden Faktoren auch die unerwünschten sozialpolitischen Folgen, die mit der Arbeit auf Abruf, mit der sogenannten kapazitätsorientierten variablen Arbeitszeit, verbunden sind, ebenso von Bedeutung. Sie wirft somit die Frage nach dem sozialen Schutz der Erwerbstätigen auf, die einer Arbeit auf Abruf nachgehen.
Bereits vor wenigen Jahren haben wir versucht, diese Frage zu regeln, konnten aber keine Mehrheit für eine Verbesserung für die Erwerbstätigen, die einer Arbeit auf Abruf nachgehen, finden.
Die Mehrheit der Kommission ist der Auffassung, dass der Verzicht auf kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit als positives Zusatzkriterium nicht zweckmässig ist. Ich erinnere daran, dass dieses Kriterium nur sehr eingeschränkt angewendet werden könnte, wenn überhaupt, denn wir sind verpflichtet, bei öffentlichen Ausschreibungen die WTO-Richtlinien sowie die Staatsverträge zu berücksichtigen. Das heisst nichts anderes, als dass ein zusätzliches Zuschlagskriterium kaum Wirkung hätte, da es nur für inländische Unternehmen eine Wirkung entfalten würde. Gleichzeitig aber hätten diese Unternehmen einen Nachteil gegenüber den ausländischen Anbietern - eine Diskriminierung, die wir nicht annehmen wollen, namentlich auch nicht in der heutigen wirtschaftlich schwierigen Zeit.
Ferner ist die Mehrheit der Kommission der Meinung, dass eine weitere Einschränkung der Zulassungskriterien nicht nur kontraproduktiv wäre, sondern auch einen administrativen Mehraufwand mit sich bringen würde, was wenig sinnvoll wäre. Unser Arbeitsmarkt muss flexibel bleiben, das ist für eine Mehrheit der WAK ganz klar.
Wir haben uns in der Kommission aber auch nochmals mit der Regulierung der Arbeit auf Abruf auseinandergesetzt. Eine Mehrheit der Kommission findet, dass wir diese Frage allenfalls nochmals aufnehmen könnten, aber sicher nicht im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens.
Ich gehe nicht auf die Kriterien der Minderheit ein, da die Minderheit bereits ihre Begründung dargelegt hat. Ich möchte einfach nochmals darauf hinweisen, dass die Arbeit auf Abruf nicht via Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen geregelt werden kann. Die Arbeit auf Abruf bedarf einer anderen Regelung. Das Kriterium des [PAGE 725] Verzichts auf kapazitätsorientierte variable Arbeitszeit ist meines Erachtens anderswo einzuführen, auch aus Sicht der Kommission. Ich bitte Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, auf eine Regelung der Arbeit auf Abruf in dieser Gesetzgebung zu verzichten und diese Initiative abzulehnen.
Die Kommission beantragt Ihnen mit 17 zu 7 Stimmen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.