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Pfister Gerhard · Nationalrat · 2004-09-27

Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2004-09-27

Wortprotokoll

Selbst auf die Gefahr hin, dass die heutige Sitzung deshalb nicht bis 19 Uhr dauern wird, fasse ich mich kurz: Die Einigkeit in der Kommission war so deutlich wie selten. Die CVP-Fraktion ist selbstverständlich auch [PAGE 1411] für Eintreten und Zustimmung zum Entwurf im Sinne der Kommission.

Das Vernehmlassungsverfahren ist ein wichtiger Bestandteil des Föderalismus und auch der direkten Demokratie in der Schweiz. Der Begriff "Vernehmlassung" ist derart schweizerisch, dass er in Deutschland kaum verstanden wird. Das Verfahren an sich hat sich bewährt. Was mit dieser Anpassung gemacht wird, ist die Verankerung der wichtigsten Grundsätze auf Gesetzesstufe. Die Notwendigkeit, das Vernehmlassungsverfahren auf Gesetzesstufe zu verankern, entspricht einem Wunsch des Parlamentes und geht auf Artikel 147 der Bundesverfassung zurück; der Kommissionssprecher hat es schon gesagt. Eine besondere Stellung nehmen im Vernehmlassungsverfahren die Kantone ein. Dies wurde beim Gesetz berücksichtigt und gilt es zu berücksichtigen.

Die Kommission übernahm die meisten Entscheide des Ständerates, ausser bei Artikel 4, der die Vernehmlassungsadressaten erwähnt. Hier wich unsere Kommission vom Beschluss des Ständerates ab; sie erachtete die bundesrätliche Formulierung als klarer. Diese Formulierung wird von der CVP-Fraktion unterstützt. Materiell wurde damit nur Unwesentliches geändert. Die Kommission war - wenn man das sagen darf - in diesem Sinne föderalistischer als der Ständerat, indem die von ihr bevorzugte Formulierung verlangt, dass Gemeinden und Städte bei der Vernehmlassung in jedem Fall einzubeziehen sind. Dass es keine Minderheitsanträge gab - ausser dem heute eingereichten Antrag Parmelin -, zeigt eigentlich die grundsätzliche Einigkeit der Parteien, die mit dem vorliegenden Gesetz einverstanden sind. Allerdings - auch das sei erwähnt - zeigt das Resultat der Schlussabstimmung von 15 zu 0 Stimmen bei 0 Enthaltungen auch, dass die Präsenz und damit das Interesse an diesem Traktandum nicht überwältigend waren. Das ist zwar schade, aber auch verständlich, handelt es sich doch eher um eine technische als um eine politische Materie.

Trotzdem kann ich mich meinem Vorredner Gross Jost anschliessen: Eine Folge des Gesetzes soll sein, dass man mit den Kantonen anders als in letzter Zeit umgeht, was Fristen und andere Bedingungen der Vernehmlassung angeht. Das Vernehmlassungsverfahren wird mit dem Gesetz verbessert und verwesentlicht; es wird genauer und klarer geregelt, und es trägt neuen Formen der Kommunikation ausreichend Rechnung.

In diesem Sinne bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.