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Janiak Claude · Nationalrat · 2004-09-27

Janiak Claude · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2004-09-27

Wortprotokoll

Zur Erinnerung, Gegenstand der parlamentarischen Initiative des Büros des Ständerates ist Folgendes: Das Parlamentsressourcengesetz schreibt vor, dass die Einkommen, Entschädigungen und Beiträge zu Beginn jeder Legislaturperiode des Nationalrates angemessen an die Teuerung angepasst werden. Zudem ging es um formelle Anpassungen in den Bereichen Altersvorsorge und Leistungsumfang bei Krankheit und Unfall im Ausland. Bei diesen beiden Punkten bestehen keine Differenzen mehr.

Hingegen hat der Nationalrat bei der Behandlung dieses Geschäftes am 9. Juni 2004 mit 76 zu 68 Stimmen einem Antrag Huguenin zugestimmt, auch Sitzungen zur Vorbereitung der Session zu entschädigen. Davon hätten die Fraktionslosen profitiert, da Fraktionssitzungen ohnehin entschädigt werden. Der Ständerat hat am 15. Juni an seiner ursprünglichen Fassung festgehalten. Am 17. Juni hat der Nationalrat daraufhin seinen ersten Entscheid auf Antrag des Büros dahin gehend präzisiert, dass die fraktionslosen Mitglieder zur Vorbereitung jeder Session ein Taggeld bekommen sollen. Diese im Nationalrat diskussionslos angenommene Formulierung fand vor dem Ständerat keine Gnade. Am 20. September hielt er einstimmig an seiner ursprünglichen Formulierung fest, deshalb besteht diese Differenz.

Ich zitiere aus dem Votum von Ständerat Büttiker, der im Auftrag des einstimmigen Büros des Ständerates sprach und Folgendes ausführte: "Es geht dem Büro dabei nicht darum, stur oder geizig bzw. kleinlich zu sein .... Es geht dem Büro vielmehr um grundsätzliche Überlegungen:

1. Im Vordergrund steht die Rechtsgleichheit. Wenn ein Fraktionsmitglied aus irgendeinem Grund vor der Session nicht an einer Fraktionssitzung teilnimmt, bekommt es zu Recht keine Entschädigung. Aber dieses Fraktionsmitglied muss sich eben trotzdem auf die Session vorbereiten. Gemäss Beschluss des Nationalrates würden aber die fraktionslosen Mitglieder für eben diese Sessionsvorbereitung ein Taggeld erhalten, was einer ungleichen Behandlung von Fraktionsmitgliedern und Nichtfraktionsmitgliedern gleichkäme.

2. Die Teilnahme an einer vorsessionalen Fraktionssitzung ist mit einer individuellen Vorbereitung auf die Ratsarbeit nicht zu vergleichen."

Herr Ständerat Büttiker hat drittens daran erinnert, dass explizit für die individuelle Vorbereitung der Ratsarbeit vor nicht allzu langer Zeit eine Erhöhung der Entschädigung auf 24 000 Franken beschlossen worden ist, welche dann im Rahmen des Entlastungsprogramms auf 21 000 Franken gekürzt wurde.

Das Büro beantragt Ihnen mit 8 zu 1 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dem Ständerat zu folgen. Entscheidend für das Büro ist, dass diese Gesetzesänderung nunmehr dringend zu einem Abschluss gebracht werden muss. Es geht darum, die erforderliche gesetzliche Grundlage für die bereits umgesetzten Anpassungen in den Bereichen Altersvorsorge und Leistungsumfang bei Krankheit und Unfall im Ausland zu schaffen. Das Büro will kein Scheitern dieser Initiative im Rahmen einer Einigungskonferenz riskieren, zumal die Vorbereitung der Session - wie ich bereits ausgeführt habe - neu bereits entschädigt wird.

Ich bitte Sie, dem Antrag des Büros zuzustimmen.