Huber-Hotz Annemarie · 2004-09-27
Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2004-09-27
Wortprotokoll
Seit der Antwort des Bundesrates auf das Postulat von Frau Genner hat sich der Kanton Zürich für die Methode von Professor Pukelsheim entschieden; es ist die doppeltproportionale Divisormethode mit Standardrundung. Er hat auch ein entsprechendes Gesetz angenommen. Zurzeit wird die Verordnung dazu ausgearbeitet. Wir in der Bundeskanzlei, vor allem aber auch der Bundesrat, sind gespannt, welche Erfahrungen der Kanton Zürich bezüglich der Sitzverteilung im Kantonsrat machen wird. Für die Beurteilung, ob sich dieses neue Verfahren auch für andere Kantone und den Bund eignen würde, wird auch entscheidend sein, wie aufwendig die notwendigen Instrumente und Programme sein werden, um die Berechnungen nach dieser neuen Methode anzustellen. Diese praktische Frage - nämlich der Aufwand für die Prüfung solcher Varianten mit entsprechenden Modellrechnungen und entsprechendem Informatikaufwand - ist für den Bundesrat ein Grund, diesen Prüfungsauftrag von Frau Genner abzulehnen. Es ist nicht so, dass der Bundesrat das System nicht begriffen hätte oder dass er die Ausgangslage verkennen würde.
Der Bundesrat hat aber auch einen materiellen Grund, um diesen Prüfungsantrag abzulehnen. Nach der Methode von Professor Pukelsheim sollen die Reststimmen zunächst auf gesamtschweizerischer Ebene auf die Parteien verteilt werden. Erst in einem zweiten Schritt würden die kantonalen Verhältnisse berücksichtigt. Dies könnte z. B. dazu führen, dass eine Partei in einem Kanton einen Sitz zugunsten einer Partei in einem anderen Kanton abgeben müsste. Ich weiss nicht, ob die Grüne Partei des Kantons Zürich einverstanden wäre, wenn sie aufgrund dieser neuen Berechnung einen ihrer Sitze z. B. der Grünen Partei des Kantons Schaffhausen überlassen müsste. Diese doppeltproportionale Divisormethode mit Standardrundung geht nämlich von einer einheitlichen Parteienstruktur der Schweiz aus und verkennt unseres Erachtens die föderalen Unterschiede auch in der Parteienstruktur des Landes. Deshalb kann sie zwar für einen Kanton von Vorteil sein, kaum aber für die ganze Schweiz.
Im Übrigen ist Professor Pukelsheim selbst zum Schluss gekommen, dass die heutige Berechnungsmethode für die gesamte Schweiz - nämlich das heute angewandte Verfahren Hagenbach-Bischoff - so schlecht auch wieder nicht sei, und ich habe ihn hier zitiert.
Im Übrigen möchte ich Herrn Studer darauf hinweisen, dass das Volk des Kantons Aargau am letzten Sonntag ein neues Gesetz angenommen hat, das sich ausdrücklich auf die Harmonisierung mit dem Nationalratswahlverfahren stützt. Der Aargau hat also ein Verfahren, das demjenigen auf Bundesebene entspricht, in seine Gesetzgebung aufgenommen.
Ich bitte Sie deshalb, dieses Postulat abzulehnen, aus materiellen Gründen, aber vor allem auch, weil ein solch aufwendiger Prüfungsauftrag in einer Zeit von Sparmassnahmen in der Bundesverwaltung nach Ansicht des Bundesrates nicht drin liegt.