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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2004-09-27

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2004-09-27

Wortprotokoll

Wenn eine Person keine Ausweispapiere besitzt, erhält sie einen Ausländerausweis F, N oder S. Dieser wird nur gerade gestützt auf die Aussagen der Person, die den Antrag stellt, ausgefertigt. Deswegen bietet dieser Ausweis keine ausreichende Gewähr über die Identität des Inhabers.

Wenn aber der Pass oder die Identitätskarte einer Person bei der Einreise in die Schweiz eingezogen worden ist, hat die Person die Möglichkeit, beim Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) eine Bestätigung anzufordern, d. h. eine Kopie des Ausweises mit einer Bestätigung, dass sich das Original beim BFF befindet. Das UVEK hat den Telefongesellschaften mitgeteilt, dass sie eine solche Bestätigung des BFF für die Registrierung akzeptieren sollen. Es ist diesen Personen also nicht verunmöglicht, eine Natel-Easy-Karte zu kaufen.

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