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Schiesser Fritz · Ständerat · 2005-10-05

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-10-05

Wortprotokoll

Zuerst möchte ich dem Bundesrat für die ausführliche Antwort danken, insbesondere was die Zahlen betrifft. Ich nehme auch mit Genugtuung zur Kenntnis, dass sich der Bundesrat in seinem Verhältnis zu den Strafverfolgungsbehörden und zu den Bundesgerichten streng an die Grundsätze der Gewaltenteilung hält. In Ziffer 4 seiner Antwort sagt er dies ganz deutlich.

Eine zweite Bemerkung: Wenn man die Antwort des Bundesrates betrachtet und sich insbesondere die Zahlen vor Augen führt, so fällt auf, dass es nach dem Systemwechsel zu einer erheblichen Zunahme der Fälle mit Staatshaftung gekommen ist. In weniger als zwei Jahren sind mehr Verfahren eingeleitet worden als unter dem alten System in zehn Jahren. Erfreulich ist die Verkürzung der Verfahrensdauer. Ich frage mich aber, ob es wirklich zutrifft, dass diese doch erhebliche Zunahme der Zahl von Verfahren - sie ist noch besser erkennbar, wenn man die absolute Zahl und die entsprechende Zeitdauer betrachtet - nur durch den Systemwechsel bedingt ist und nicht auch durch eine verschärfte Praxis des Bundesstrafgerichtes.

Eine Frage hat der Bundesrat aber nicht beantwortet: Es ist diejenige nach dem höchsten pendenten Anspruch. Es kann sein, dass diese Frage von geringer Bedeutung ist; es kann aber auch sein, dass mit der neuen Praxis des Bundesstrafgerichtes höhere Forderungen eingereicht werden und entsprechend die pendenten Fälle nicht nur zahlenmässig, sondern auch vom Betrag her zugenommen haben. Ich gehe davon aus, dass sich auf diese Frage, sollte sie von Bedeutung sein, noch eine Antwort finden lässt.