Bürgi Hermann · Ständerat · 2005-10-05
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2005-10-05
Wortprotokoll
Zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein bestehen ja traditionell enge Beziehungen; unter anderem arbeiten die beiden Länder auch im Bereich der Polizeiarbeit zusammen. Diese stützt sich auf den Vertrag vom 27. April 1999 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft, der Republik Österreich und dem Fürstentum Liechtenstein über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Sicherheits- und Zollbehörden.
Das Bundesamt für Polizei - um nun zum eigentlichen Geschäft zu kommen - hat den Probebetrieb des DNA-Profil-Informationssystems im August 2000 aufgenommen, und das Fürstentum Liechtenstein ist an diesem Projekt ähnlich wie ein Schweizer Kanton beteiligt. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit werden liechtensteinische DNA-Profile in der Schweizer Datenbank gespeichert, Abgleiche durchgeführt und Rückmeldungen erstattet. Der Probebetrieb erfolgte bis Ende 2004 auf der Basis einer Verordnung. Am 1. Januar 2005, also Anfang dieses Jahres, wurde der Betrieb dieses Informationssystems mit dem DNA-Profil-Gesetz auf eine neue, nämlich eine gesetzliche Basis gestellt.
Zusätzlich zu der im DNA-Profil-Gesetz geregelten internationalen Zusammenarbeit soll nun im Zusammenhang mit der engen Kooperation mit Liechtenstein diese eben in einem Staatsvertrag konkretisiert werden. Im gleichen Vertrag wird auch die bestehende Zusammenarbeit im Bereich des automatisierten Fingerabdruck-Identifikationssystems präzisiert, insbesondere was die Kosten- und Haftungsfrage anbelangt. Mit dem von uns im Rahmen eines Bundesbeschlusses nun zu genehmigenden Vertrag übernimmt Liechtenstein die in einer Anlage aufgelisteten schweizerischen Rechtsvorschriften.
Auf diese Weise wird sichergestellt, dass Liechtenstein den gleichen Bestimmungen wie die Schweizer Kantone unterliegt. Änderungen des schweizerischen Rechtes können von Liechtenstein über den diplomatischen Weg übernommen werden. Der Vertrag selbst beschränkt sich auf besonders wichtige oder speziell zu regelnde Fragen wie die Verantwortlichkeiten bei der Zusammenarbeit und die Bedingungen der Datenerhebung und Datenbearbeitung. Er garantiert zudem einen sehr hohen Datenschutzstandard. Selbstverständlich werden auch die Kostenbeteiligung des Fürstentums Liechtenstein sowie die Haftung geregelt.
Namens der einstimmigen Kommission beantrage ich Ihnen, auf den Beschlussentwurf einzutreten und diesen dann auch zu genehmigen.