David Eugen · Ständerat · 2005-10-05
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2005-10-05
Wortprotokoll
Ich möchte im Kontext dieser Interpellation noch einen anderen Punkt herausgreifen.
In den letzten Jahren ist es immer wieder vorgekommen, dass über Kreisschreiben Gesetzgebung gemacht worden ist. Das ist ein Sachverhalt, den ich nicht richtig finde. Wenn die Gesetze zu ändern sind und man zum Schluss kommt, man müsse neue Steuertatbestände regeln, dann soll man das tun, aber auf dem Wege der Gesetzgebung. Man soll also eine Vorlage machen, soll diese ins Parlament bringen und sagen, dass man wolle, dass das im Gesetz so und so geregelt werde. Hingegen ist diese Art Gesetzgebung nicht [PAGE 850] richtig, die sich jetzt insbesondere um die Besteuerung des Vermögensertrages rankt und die auf dem Wege von Verwaltungsanordnungen stattfindet. Sie ist auch am Prinzip der Gewaltenteilung gemessen nicht richtig. Sie ist auch vor allem deswegen nicht richtig, weil sie die Anforderung der Rechtssicherheit, die der Bürger an die Gesetze stellt, letztlich verletzt. Die Gesetze sind in diesem Bereich immer noch dieselben wie vor 20, 30 Jahren. Was daraus aber geworden ist, hätte sich wahrscheinlich niemand gedacht, der diese Gesetze damals erlassen hat - auch der Stimmbürger nicht, der diesen zugestimmt hat.
Meine Forderung geht an den Bundesrat, dass er, wenn er Bedarf sieht, die Steuergesetze zu ändern und neue Regeln einzuführen, dies hier auf dem Weg der Gesetzgebung tut, damit es zu einer klaren Ordnung kommt. In dem Sinne ist es in diesem Bereich, den Herr Kollege Reimann angesprochen hat - da teile ich die Meinung der beiden Vorredner -, auch wichtig, dass wir uns über die Regelung auf Gesetzesstufe einig werden. Über den Inhalt dieser Regelung möchte ich mich jetzt nicht äussern, aber ich bin nicht einverstanden, wenn auf Verwaltungsstufe irgendwelchen Dingen bereits vorgegriffen wird und etwas getan wird, was nicht im Gesetz zugrunde gelegt ist.