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Schweiger Rolf · Ständerat · 2005-10-05

Schweiger Rolf · Ständerat · Zug · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2005-10-05

Wortprotokoll

Die Ursache der gesamten Problematik, die von Herrn Kollege Reimann aufgeworfen wurde, liegt in der Rechtsprechung des Bundesgerichtes. Ich pflege Zurückhaltung zu üben, gerichtliche Urteile zu kritisieren, glaube aber trotzdem, dass bei dieser Rechtsprechung dem, was beispielsweise bei der Abstimmung über die Volksinitiative zur Einführung der Kapitalgewinnsteuer gemeint war, nicht mehr Rechnung getragen wird. Es wurde klipp und klar entschieden, dass private Kapitalgewinne nicht der Besteuerung zu unterliegen haben. Motiv für die Ablehnung durch das Volk waren nicht zuletzt diejenigen Argumente, die Herr Kollege Reimann genannt hat - insbesondere das Sparen in der dritten Säule. Das Kreisschreiben des Bundesrates versucht nun, das zu präzisieren, was das Bundesgericht gemeint haben könnte. Ich glaube aber, dass auch diese Interpretation in eine Richtung ging, die wiederum nicht dem entspricht, was man auch noch hätte tun können.

Nun, was Herr Reimann gesagt hat, dass man das Kreisschreiben sogar aufheben und die Sache der kantonalen Praxis überlassen könnte, das wäre wohl der richtige Weg, aber langfristig noch nicht die umfassend richtige Lösung. Mit Herrn Kollege Reimann bin ich der klaren Auffassung, dass nur eine klare Gesetzeslage Sicherheit bringen kann, wie nun die Abgrenzung zwischen privat und geschäftlich erzielten Kapitalgewinnen vorzunehmen ist. Der Bundesrat hat denn auch in seiner Botschaft einen Vorschlag gemacht. Es wäre nicht richtig, schon jetzt in allen Details zu diesem Vorschlag Stellung zu nehmen, weil er Gegenstand einer separaten Vorlage sein wird. Gleichwohl liegt mir daran, schon im heutigen Zeitpunkt festzustellen, dass das, was der Bundesrat vorschlägt, meine Zustimmung nicht finden kann. Ich meine, dass eine Lösung gefunden werden muss, welche einerseits relativ klar das präzisiert, was unter dem Bergriff "privat" zu verstehen ist. Auf der anderen Seite muss dem Aspekt der Rechtssicherheit eine grössere Bedeutung zukommen, als dies beim Vorschlag des Bundesrates der Fall wäre. Ich komme je länger, je mehr zur Überzeugung, dass in Steuerfragen die Steuerhöhe das eine Problem ist, die Frage der Steuerklarheit aber eine immer grössere Bedeutung erhält. Darum glaube ich, dass in der Unternehmenssteuerreform eine Lösung gefunden werden muss, die ganz klar besagt, dass Kapitalgewinne dann und nur dann besteuert werden können, wenn sie mit einer geschäftlichen Tätigkeit in Zusammenhang stehen. Das ist ein Kriterium, das relativ klar ist. Der Bundesrat schlägt vor, positiv zu umschreiben, wann eine Kapitalerzielung im gewerblichen Rahmen möglich ist. Da werden aber wieder so viele Unsicherheiten aufgebaut, dass das Ziel der Rechtssicherheit - das, was wir wollen - nicht zu erreichen ist. Um Ihnen nur ein Beispiel zu sagen: Es wird ein Verhältnis zwischen dem Fremdkapital und der Finanzierung von Wertschriftenkäufen hergestellt. Wie weiss man, ob beispielsweise eine von mir aufgenommene Hypothek zur Finanzierung einer Wohnung oder zur Finanzierung von Kapitalkäufen verwendet wird? Ich glaube, dass eben auch angesichts der klaren Situation, was das Volk unter Kapitalgewinnen verstanden hat, eine rigorose, klar die private Sicht privilegierende Betrachtungsweise gewählt werden muss. Das kann dann und nur dann erreicht werden, wenn man klar sagt: Kapitalgewinne sind dann geschäftlich, wenn sie mit einem tatsächlichen Geschäft wirklich in Zusammenhang stehen. Das genügt, und dann wäre Klarheit geschaffen.