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David Eugen · Ständerat · 2001-11-27

David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-11-27

Wortprotokoll

Es sind eigentlich drei Gründe, aus denen heraus ich Ihnen gemäss der Minderheit II beantrage, dem Nationalrat zu folgen:

1. Dies betrifft den Umstand, dass es gut wäre, wenn wir diesen Beschluss jetzt bereinigen und die Differenzen beseitigen könnten. Ich glaube, dass dieser Beschluss kein allzu grosses Gerangel unter jenen verträgt, die ihn grundsätzlich mittragen. Es gibt hinreichend politische Kräfte, die diesen Beschluss fundamental ablehnen. Nachdem der Nationalrat sich in einer langen Debatte in allen wesentlichen Punkten, immer mit einer relativ knappen Mehrheit, unseren Vorstellungen angeschlossen hat, sollten wir in diesem Punkt dem Nationalrat folgen, um den politischen Zusammenhalt jener, die diesen Beschluss befürworten, sicherzustellen. Insbesondere ist uns der Nationalrat in der Frage gefolgt, wonach erstens das Vermögen unangetastet bleibt und nur die Erträge verwendet werden, und wonach zweitens in die Verfassung geschrieben wird, dass die Erträge während dreissig Jahren an die AHV, die Kantone und die Stiftung gehen.

2. Es kommt hinzu, dass die Minderheit II mit ihrem Antrag - neben dem Ziel, die politische Mehrheit für diesen Beschluss sicherzustellen - meiner Ansicht nach die Klarheit für sich hat. Das scheint mir mit Blick auf die Volksabstimmung wichtig zu sein. Ich möchte den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern sagen können, für welche öffentlichen Zwecke diese Mittel letztendlich verwendet werden. Darüber möchte ich klare Auskünfte geben können. Das ist wichtig, weil wir in unserer Vorlage nur die Erträge einsetzen. Wir setzen die Erträge für dreissig Jahre ein, also müssen wir eine klare Antwort darauf geben können, für welche öffentlichen Zwecke das Vermögen letztendlich bestimmt ist, sofern, wie das zu Recht ausgeführt wurde, in dreissig Jahren nicht andere Entscheide fallen. Gerade mit Blick auf die Volksabstimmung finde ich es wichtig, dass wir in diesem Punkt eine ganz eindeutige Auskunft geben können.

3. Wenn wir fragen, welche öffentlichen Zwecke in der Volksabstimmung mehrheitsfähig sind, sodass dieser Beschluss zu einem Ja geführt werden kann, stellen wir fest, dass es wahrscheinlich nicht so viele gibt; da sind Sie sicher mit mir einig. Wenn wir über die Verwendung des Vermögens befinden und nicht bloss der Erträge, ist es der richtige Schritt, das Geld der AHV zuzuweisen. Dies deswegen, weil bei diesem öffentlichen Zweck tatsächlich die gesamte Bevölkerung an diesem Vermögen partizipiert, indem es ja dazu verwendet wird, die AHV mitzufinanzieren.

Ich sehe durchaus, dass man dem die Interessen der Kantone gegenüberstellen muss. Aber ich bitte Sie zu bedenken, dass die Interessen der Kantone dadurch sichergestellt sind, dass sie mit ihren Ansprüchen weiterhin am Nationalbankgewinn partizipieren. Sie wissen ja, dass das Nationalbankvermögen nicht nur aus diesen Mitteln besteht, sondern im Gegenteil noch weitere sehr grosse Mittel beinhaltet. Sie wissen auch, dass diese Ausschüttungsmöglichkeiten in den letzten Jahren ausgebaut worden sind und noch weiter ausgebaut werden sollen. Es bleibt also den Kantonen ein grosser Teil, der weitaus grösste Teil der Gewinnbeteiligung vollständig erhalten. Nur jenes Vermögen, das aus der Zwecksetzung der Nationalbank herausgenommen wird, wird dann letztendlich für diesen öffentlichen Zweck verwendet werden, sofern die Stiftung und der Stiftungsbeschluss auslaufen sollten.

Aus diesen drei Gründen und Überlegungen bitte ich Sie, der Minderheit II zu folgen.