Lexipedia

Jutzet Erwin · Nationalrat · 2003-09-23

Jutzet Erwin · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-23

Wortprotokoll

Anlass zu dieser Initiative waren zwei Bundesgerichtsentscheide, der so genannte Condessa-Entscheid von 1998 und der Fomento-Entscheid aus dem Jahr 2001, die zu einer Rechtsunsicherheit geführt hatten. Worum geht es?

Artikel 9 des Bundesgesetzes über das Internationale Privatrecht (IPRG) sagt, dass bei Rechtshängigkeit einer Klage zwischen denselben Parteien im Ausland das Schweizer Gericht das Verfahren suspendieren muss. Es muss es suspendieren, wenn zu erwarten ist, dass das ausländische Gericht in einer angemessenen Frist einen in der Schweiz anerkennbaren Entscheid fällen wird. Das Bundesgericht hat nun in seinem letzten Entscheid gesagt, dass dieser Artikel 9 auch für die Schiedsverfahren anwendbar sei. Es besteht dadurch natürlich die Gefahr, dass die Schiedsklauseln gleichsam ausgehebelt werden und dass das Vertrauen in die Schweizer Schiedsgerichte bzw. in deren Funktionstüchtigkeit kompromittiert wird.

Ich erinnere daran, dass die schweizerische Schiedsgerichtsbarkeit gerade im internationalen Handel einen ausgezeichneten Ruf geniesst und dass die Schiedsgerichtsbarkeit - vornehmlich in den Kantonen Genf und Waadt - einen wesentlichen Wirtschaftszweig darstellt. Mit der Schiedsklausel vereinbaren Parteien, einen künftigen oder auch einen gegenwärtigen Streit von einem Schiedsgericht entscheiden zu lassen. Es verstösst deshalb gegen Treu und Glauben, wenn eine Partei aus irgendwelchen Opportunitätsgründen dann doch ein staatliches Gericht, vornehmlich im Ausland, anruft; ob es sich um ein exotisches handelt, wie Herr Frey meint, oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Die Initiative Frey zielt darauf ab, Artikel 9 IPRG für Schiedsverfahren nicht anwendbar zu erklären. Das Schiedsgericht in der Schweiz soll unabhängig von diesem Artikel seine Zuständigkeit prüfen können. Das heisst, die Einrede der "exceptio litis pendentis" ist nicht zulässig.

Die Kommission für Rechtsfragen beantragt Ihnen mit 15 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, dieser Initiative Folge zu geben.