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Huber-Hotz Annemarie · 2003-09-23

Huber-Hotz Annemarie · Bern · 2003-09-23

Wortprotokoll

Der Bundesrat ist der Staatspolitischen Kommission dankbar, dass sie anerkennt, dass der Bundesrat vor den Abstimmungen, aber auch kontinuierlich einen Informationsauftrag und eine Informationspflicht hat. Der Berichterstatter, Herr Donzé, hat auf Artikel 180 Absatz 2 der Bundesverfassung hingewiesen. Diese Verfassungsbestimmung wird im Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz in den Artikeln 10 und 10a präzisiert.

Der Bundesrat hat versucht, diese Informationspflicht in Richtlinien und Dokumenten zu präzisieren. Auch diese Richtlinien hat der Berichterstatter bereits erwähnt. Bei der Erarbeitung dieser Richtlinien hat sich der Bundesrat von verschiedenen Staatsrechtlern beraten lassen. Es ist also nicht nur Herr Professor Seiler zu erwähnen, sondern es gibt zahlreiche weitere Staatsrechtler, die eine andere Meinung vertreten, nämlich jene Ihrer Kommission. Ich darf in diesem Zusammenhang z. B. Herrn Professor Riklin aus St. Gallen zitieren, der gesagt hat, dass eine wirksame Führung, zumal in der direkten Demokratie, zumindest zur Hälfte in Informations- und Überzeugungsarbeit bestehe.

Selbstverständlich ist bei dieser Informationsaufgabe des Bundesrates die Bundesverfassung einzuhalten, insbesondere Artikel 34, welcher die freie Meinungsbildung und die unverfälschte Stimmabgabe schützt. Das setzt voraus, dass sich die behördliche Information an Grundsätze der Sachlichkeit, der Transparenz und vor allem der Verhältnismässigkeit hält und auf Propaganda verzichtet. Der Bundeskanzlei ist es ein wichtiges Anliegen, den erwähnten Richtlinien des Bundesrates zum Durchbruch zu verhelfen. Sie wird sich in Zukunft im Vorfeld von Abstimmungen erkundigen, wie sich die Verwaltung der Informationspflicht in den Abstimmungskämpfen stellt.

Der Bundesrat hat auch gehandelt, indem er im Rahmen der Budgets, aber auch im Rahmen der Sparmassnahmen bei den Krediten, die Herr Fehr erwähnt hat - nämlich jenen im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit -, gekürzt hat, um auch hier wieder zur Sachlichkeit zurückzukehren.

Erlauben Sie mir, dass ich Ihnen als Bundeskanzlerin bestätige, dass mir an der Glaubwürdigkeit des Abstimmungskampfes sehr viel liegt. Der Bundesrat möchte die Motion als Postulat entgegennehmen, weil er der Meinung ist, dass es in erster Linie gilt, die erwähnten Richtlinien in die Tat umzusetzen. Die rechtlichen Grundlagen sollten nur die Ultima Ratio sein. Der Bundesrat ist der Meinung, dass man hier zurückhaltend sein muss. Er teilt aber in den Grundzügen die Meinung Ihrer Kommission und kann deren Anliegen unterstützen.

Im Namen des Bundesrates bitte ich Sie, die Motion in ein Postulat umzuwandeln. Persönlich kann ich aber auch mit der Motion leben.