Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · 2003-09-23
Wandfluh Hansruedi · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-23
Wortprotokoll
Ich empfehle Ihnen im Namen der Minderheit der Kommission, der Parlamentarischen Initiative Dormann Rosmarie keine Folge zu geben.
Frau Dormann will Arbeit auf Abruf in einem speziellen Gesetz oder im OR regeln. Die Minderheit der WAK will keine neuen Gesetze. Wir sind der Meinung, dass die bundesgerichtliche Rechtsprechung deutlich macht, dass auf Abruf arbeitende Personen bereits nach dem geltenden Recht geschützt sind. Die Frage der Arbeit auf Abruf ist eine Frage, die entweder Gegenstand von Gesamtarbeitsverträgen oder von Mitarbeiterreglementen ist. Wo es keine solchen gibt, ist es eine Frage der Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer; sie müssen das direkt regeln.
Arbeit auf Abruf gibt es in unterschiedlichsten Ausprägungen. Sie beginnt bei den pensionierten Gelegenheitsarbeitenden, geht über Erntearbeiter der Landwirtschaft, die Zweitverdienenden - z. B. im Tourismus -, den Chauffeur des Bundesrates und endet bei den Angestellten der Polizei, der Ärzteschaft oder den Flugangestellten, welche Pikettdienst leisten. Diese verschiedenen Varianten in einem Gesetz über einen Leisten zu schlagen, erachten wir nicht als sinnvoll. Es müsste ein Gesetz sein, das einerseits allen Eventualitäten Rechnung trägt und andererseits die Arbeit nicht verteuert.
Arbeit auf Abruf ist für gewisse Branchen sehr bedeutend. Ich denke an Branchen, die im harten Konkurrenzkampf ums Überleben kämpfen und sich eine Kostensteigerung schlichtweg nicht leisten können. Nehmen wir z. B. ein Ausflugsrestaurant auf einem Berg, wie es Hunderte oder Tausende gibt. An schönen Wochenenden ist dort Hochbetrieb; an verregneten Sonntagen zeigt sich kein Mensch. Solche Restaurants sind darauf angewiesen, dass sie Personal kurzfristig abrufen können, dass sie über Personen verfügen, die kurzfristig einspringen und flexibel einsetzbar sind. Dabei sollte es selbstverständlich sein, dass die Ankündigung des Einsatzes so früh wie möglich erfolgt - das ist eine Frage des Anstandes.
Frau Dormann will die Arbeit auf Abruf nicht verbieten, aber doch erschweren und in verschiedenen Branchen massiv verteuern. Das ist weder im Interesse der Wirtschaft noch im Interesse der Arbeitenden, die von der Arbeit auf Abruf profitieren und froh sind, je nachdem einen Zustupf in die gemeinsame Haushaltskasse zu erzielen.
Ich beantrage Ihnen: Überlassen Sie die Regelung der Arbeit auf Abruf auch weiterhin den Sozialpartnern, verzichten Sie auf ein neues Gesetz, und geben Sie der Parlamentarischen Initiative keine Folge.