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Dormann Rosmarie · Nationalrat · 2003-09-23

Dormann Rosmarie · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-23

Wortprotokoll

In der Schweiz arbeiten rund 200 000 Personen in Form von Arbeit auf Abruf. Das heisst, die Arbeitnehmenden gehen zur Arbeit, wenn sie vom Arbeitgeber dazu aufgefordert werden. Sie tun dies für einen [PAGE 1461] Zusatzverdienst oder für ihre wirtschaftliche Existenzbasis. Zwei Drittel der in dieser Form Beschäftigten sind Frauen. In der Tat sehe ich am Familiengericht nur ganz selten noch eine Frau, die in einem ordentlichen Anstellungsverhältnis tätig ist. Diese Tendenz ist zunehmend. Es sind vorwiegend Frauen, die mit keinem garantierten Minimum an Arbeitsstunden rechnen können und somit auch keine minimale Sicherheit haben, am Ende des Monats mit einer Lohntüte rechnen zu können.

Mir sind Fälle bekannt, in denen die Frau über sechs Wochen vom Arbeitgeber nie mehr aufgeboten wurde, also auch keinen Lohn beziehen konnte. Aber eine allein stehende Frau, oft noch mit Kindern, ist auf eine minimale Sicherheit dringend angewiesen. Ein anderer Fall ist mir bekannt: Die betreffende Frau war für zwei Arbeitgeber auf Abruf tätig. Bei einem war sie am Tag, beim anderen in der Nacht beschäftigt. Diese Frau hat dann trotz einer äusserst grossen Bereitschaft zur Arbeit ihre Wohnung verloren, da sie die Miete immer nur verspätet bezahlen konnte. Sie musste nämlich ihre beiden Abrechnungen wegen der grossen Unsicherheit und den riesigen Schwankungen in der Höhe ihrer Entschädigung vorerst dem Sozialamt vorlegen und erhielt dann von diesem, falls ausgewiesen, die Differenz zur Existenzsicherung.

Mit meiner Parlamentarischen Initiative will ich nicht die Arbeit auf Abruf verhindern, vielmehr will ich sie minimal regeln. Denn Arbeit auf Abruf hat auch eine positive Seite, vor allem für Hausfrauen, die nur Teilzeitarbeit leisten wollen oder können. Mein Begehren betrifft ausdrücklich nicht den gelegentlichen Einsatz als Aushilfe, zum Beispiel in einem Bergrestaurant; er betrifft die regelmässigen unregelmässig zu leistenden Arbeitseinsätze. Auch in einer wirtschaftlich angespannten Zeit geht es nicht an, dass die Arbeitgebenden das ganze Betriebsrisiko auf die Arbeitnehmenden abwälzen können, indem sie die Arbeitnehmenden nur zur Arbeit rufen, falls solche vorhanden ist, und dann wieder nach Hause schicken, sobald sie geleistet ist.

Ich verlange eine gesetzliche Regelung, in der Leitplanken zur Arbeit auf Abruf gesetzt werden. Dazu gehören eine Arbeitsverpflichtung und ein vertraglich festgelegtes Mindestpensum, eine so genannte Richtarbeitszeit, damit die Arbeitnehmenden am Monatsende wenigstens mit einem Minimallohn rechnen können. Die Arbeit auf Abruf könnte auch in Form einer garantierten Jahresarbeitszeit geregelt werden, gerade in Betrieben mit saisonalen Schwankungen. Ich verlange zusätzlich eine minimale Ankündigungsfrist, damit gerade Frauen mit Kindern rechtzeitig eine Betreuung für diese organisieren können.

Die Arbeit auf Abruf darf nicht auf Kosten der Familien gehen. Es geht nicht an, dass zum Beispiel eine Frau - ich kenne einen solchen Fall -, die bereit ist, an Wochenenden in einem Hotel die Zimmer zu putzen, und diese Bereitschaft zulasten der Familie an 52 Sonntagen zeigt, nur an 15 Wochenenden eingesetzt wird, ohne dass ihr dies im Voraus gemeldet wird. Das ist für eine Person, die ihre Eigenverantwortung wahrnehmen will, zum Beispiel in einer Scheidung steht und möglichst unabhängig von ihrem von ihr getrennten Partner leben möchte, mehr als frustrierend.

Das Bundesgericht hat sich schon mehrmals mit dem Thema Arbeit auf Abruf beschäftigen müssen. Somit bestehen auch in der Rechtsprechung und in der Lehre genügend Anhaltspunkte, um die Arbeit auf Abruf sinnvoll zu regeln. Eine gesetzliche Regelung der Arbeit auf Abruf hat den Vorteil der Rechtssicherheit, und dies nicht nur zugunsten der Arbeitnehmenden. Dank einer klaren Regelung ist der Arbeitgeber verpflichtet, seine Vorstellungen über Abrufverpflichtung, Ankündigungsfrist und Mindestpensum verbindlich offen zu legen, damit die arbeitnehmende Person weiss, was sie erwartet.

Ich bitte Sie, meiner Parlamentarischen Initiative Folge zu geben.