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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-09-23

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-09-23

Wortprotokoll

Sie haben der schriftlichen Stellungnahme des Bundesrates entnommen, dass er den Entwurf der Kommission nicht unterstützen kann. Trotzdem ist für ihn eine neue Medienbestimmung in der Bundesverfassung durchaus denkbar, aber das Konzept der Kommission vermag uns nicht zu überzeugen.

Es steht zunächst ausser Diskussion, dass die Medien, namentlich die Presse, für die Gesellschaft, für die direkte Demokratie eine grosse Rolle spielen. Wir wissen auch, dass sich in der Medienlandschaft seit längerer Zeit ein Strukturwandel abspielt, der sich vor allem in Konzentrationstendenzen niederschlägt. Jüngstes Beispiel dieser Entwicklung ist das Engagement der Espace Media Groupe bei der Zeitung "Der Bund". So weit sind wir mit der Analyse der Kommission durchaus einverstanden.

Wir sind auch damit einverstanden, dass diese Konzentrationstendenzen potenziell die Gefahr der Meinungsmacht von einzelnen Medienunternehmen bergen kann. Dennoch ist festzuhalten, dass diese Konzentration nicht automatisch einen Machtmissbrauch bedeutet. Ich möchte an einige Beispiele erinnern: Erinnern Sie sich daran, dass bei der Abstimmung über den EWR 1992 praktisch alle Medien für diesen Beitritt gewesen sind, dass dann aber doch anders abgestimmt wurde. Wir haben auch daran zu erinnern, dass die Meinungsvielfalt im Lande durch überregionale, durch landesweit verbreitete Zeitungen einerseits, durch die elektronischen Medien anderseits weiterhin garantiert ist. Wir haben auch daran zu erinnern, dass die Gefahr von Konzernjournalismus, von Konzernkampagnen tatsächlich besteht, dass solche Kampagnen auch durchgeführt werden, dass es aber auch andere Medienkampagnen gibt, wie ich aus letzter Zeit weiss. Einzelne Chefredaktoren rufen zum Beispiel andere Chefredaktoren an und organisieren eine Kampagne weit über die jeweiligen Konzerne hinaus.

Konzentration hat nicht nur Nachteile, sondern sie hat durchaus sogar Vorteile. Es kommt nicht selten vor, dass einzelne Printprodukte nur nach brancheninternen Zusammenschlüssen oder Übernahmen überhaupt noch herausgegeben werden können. Unter Umständen kann erst eine gewisse Konzentration sicherstellen, dass ein Medienunternehmen über die kritische Grösse und die Wirtschaftskraft verfügt, um überhaupt noch einen professionellen Journalismus betreiben zu können.

Erst mit einer gewissen Stärke sind Sie zum Beispiel auch in der Lage, Manipulationsversuchen von aussen - zum Beispiel von PR-gesteuerten Meinungsmachern im Auftrag von politischen Parteien, im Auftrag der Wirtschaft - widerstehen zu können. Eine Vielzahl von wirtschaftlich schwachen Medien, welche alle die gleichen Agenturberichte reproduzieren, hat jedenfalls nichts mit einer echten Vielfalt zu tun. Ein wirtschaftlich starkes Medienunternehmen kann es sich auch leisten, ein Netz von Journalisten - zum Beispiel auch von Journalisten im Ausland - zu haben. Hier zeigt sich die Ambivalenz der beklagten Entwicklungen: Die Kommission hat aus Sicht des Bundesrates dieser Tatsache zu wenig Rechnung getragen.

Der Bundesrat ist ebenfalls der Auffassung, dass das Konzept der Kommission zu stark von einer quantitativen Optik ausgeht und damit Gefahr läuft, Strukturen zu schützen und zu fördern, die überholt und letztlich mit den Zielen, die wir anstreben, nicht konform sind. Es kann nicht das Ziel behördlicher Anstrengungen sein, den Strukturwandel stoppen zu wollen. Dazu wären im Übrigen Mittel erforderlich, die aus finanziellen Gründen gar nicht bereitgestellt werden können. Dazu kommt, dass eine zu weitgehende staatliche Finanzierung der Presse die Unabhängigkeit der Medien auch gefährden könnte.

Nun ist uns sehr wohl klar, dass die heutige Presseförderung Mängel hat. Eine Weiterführung der heutigen, so genannten indirekten Presseförderung über die Verbilligung von Posttaxen ist auch für den Bundesrat nicht wünschbar. Allfällige Verbesserungen bei der Presseförderung müssen es der Presse erlauben, trotz des Strukturwandels ihre Funktion für Staat und Gesellschaft wahrzunehmen.

Ich bin gefragt worden, ob der Bundesrat seine Meinung nicht geändert habe, nachdem in der Zwischenzeit die Verleger aktiv geworden sind und ein eigenes Konzept für eine Presseförderung präsentiert haben. Wir haben den Presseberichten entnommen, was hier die Zeitungsverleger entschieden haben. Die Tatsache, dass der Bund 150 Millionen Franken jährlich einsetzen soll, hat natürlich bei der jetzigen Finanzlage zu einem Freudentaumel im Bundesrat geführt, (Heiterkeit) dennoch hat er das Ganze noch nicht sehr intensiv diskutieren können, ob das vorgelegte Konzept tauglich und im Rahmen der geltenden Verfassung realisierbar ist. Das können wir nicht beantworten, und wir gehen eigentlich auch davon aus, dass die Staatspolitische Kommission sich über dieses Konzept der Verleger neigen und es vielleicht noch weiter ausbrüten wird.

Zur Frage: Verfassungsänderung, ja oder nein? Da ist zunächst zu prüfen, inwieweit eine solche Presseförderung nach heutigem Verfassungsrecht möglich ist oder ob eine neue Kompetenznorm in die Verfassung genommen werden muss. Eine solche Prüfung hätte nach Auffassung des Bundesrates aus einer medienpolitischen Optik, und zwar aus einer gesamtheitlichen Optik, zu erfolgen, einer Optik, die nicht in erster Linie vom Ziel "strukturerhaltende Presseförderung" ausgeht. Schliesslich müsste dann auch eine Abstimmung zwischen dem geltenden Radio- und Fernsehartikel, der ja jetzt in der parlamentarischen Beratung ist, und einer allfällig neuen Verfassungsnorm sorgfältiger vorgenommen werden. Sollte sich erweisen, dass eine funktionierende Medienlandschaft auf Massnahmen angewiesen ist, für die es eine verfassungsrechtliche Kompetenz braucht, dann wird sich auch der Bundesrat einer neuen Verfassungsbestimmung nicht widersetzen - aber erst dann!