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Joder Rudolf · Nationalrat · 2003-09-23

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-23

Wortprotokoll

Auch die SVP anerkennt die Bedeutung der Medien für die demokratische Meinungsbildung und für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Wir haben allerdings Zweifel, ob mit diesem vorgelegten Verfassungsartikel die gesteckten Ziele erreicht werden können - die Ziele sind der publizistische Wettbewerb und die medienpolitische Vielfalt -; wir haben diese Zweifel bereits während der Kommissionsarbeit wiederholt geäussert. Wir haben uns auch bemüht, in dieser Kommission konstruktiv mitzuarbeiten, aber diese Zweifel konnten nie beseitigt werden. Deshalb hat sich die Mehrheit der SVP-Vertretung in der Kommission am Schluss der Stimme enthalten; Herr Gross Andreas, es waren 3 und nicht nur 2 Enthaltungen.

In aller Kürze: Im Vordergrund stellen sich drei Problemkreise. Der erste Punkt ist die Konkretisierung dieses Verfassungsartikels. Wenn man den Verfassungsartikel liest, tönt das alles wunderbar, aber entscheidend ist, wie dieser Artikel umgesetzt wird. Mit grosser Mühe und einem grossen Arbeitsaufwand hat sich die Kommission durchgerungen und versucht, diese Bestimmung zu konkretisieren. Als Voraussetzung für die Gewährung von finanzieller Unterstützung wurden neun Kriterien definiert, die erfüllt sein müssen, damit ein Presseerzeugnis, also eine Zeitung, in Zukunft öffentliche Mittel erhält. Einige dieser Kriterien in Kürze: Die Zeitung muss bereit sein, ihre Rechnung offen zu legen; die Zeitung soll bereit sein, sich der Presse-Ombudsstelle zu unterstellen; die Zeitung muss ihre Besitzesverhältnisse sowie allfällige weitere Beteiligungen offen legen; die Zeitung muss ein Redaktionsstatut haben; die Zeitung muss über eine bestimmte Auflage verfügen, die nicht zu tief und nicht zu hoch ist; die Zeitung muss regelmässig erscheinen; der redaktionelle Teil darf einen bestimmten Anteil nicht unterschreiten usw.

Es gibt also eine Vielzahl von detaillierten Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen - gewissermassen als Gegenleistung für das öffentliche Geld. Genau diese Konkretisierungen werden nun von den Direktbetroffenen vehement abgelehnt, weil sie befürchten - und ich meine, zu Recht -, dass dadurch das journalistische Schaffen beeinträchtigt wird und dass die Zeitung ihre Unabhängigkeit verliert. Diese Befürchtungen werden absolut zu Recht geäussert. Auch deshalb hat offenbar der Verband Schweizer Presse mit seinem Brief vom 10. September, den Frau Bühlmann bereits erwähnt hat, mitgeteilt, dass dieser Medienartikel entschieden - ich betone: entschieden - abzulehnen ist.

Ich weiss nicht, ob sich die Meinung der Schweizer Presse seit letztem Freitag grundlegend geändert hat. Auch der neue Vorschlag ist problematisch. Kurz gesagt: Man will mehr Geld in einer Stiftung, deren Zusammensetzung überhaupt nicht geklärt ist. Die Direktbetroffenen wollen diesen Artikel gar nicht.

Das zweite Problem: Mit den allenfalls zur Verfügung stehenden öffentlichen Mitteln können die Marktkräfte kaum beeinflusst werden. Auf diesen Aspekt weist der Bundesrat in seiner Stellungnahme ausdrücklich hin, auch hier meinen wir, absolut zu Recht. Hier sollte man sich wirklich keine falschen Vorstellungen machen und keine falschen Erwartungen haben. Die aktuelle Situation, z. B. beim Berner "Bund", zeigt dies mit aller Deutlichkeit. Es ist nicht möglich, mit den zur Verfügung stehenden Mitteln, mit diesen Zahlen, die jetzt diskutiert werden, auch nur marginal in das Marktgeschehen einzugreifen.

Der dritte Problemkreis: Die Chancen einer politischen Realisierung dieses Verfassungsartikels, so wie er heute zur Diskussion steht, sind ausserordentlich gering. Wie wollen wir diese Bestimmung einer Mehrheit im Volk und in den Ständen schmackhaft machen, wenn wir die aktuelle Ausgangssituation betrachten? Die Vorstellungen gehen viel zu weit auseinander. Die Betroffenen wissen nicht, was sie wollen. Die notwendigen Mittel der Öffentlichkeit stehen nicht zur Verfügung. Das politische Terrain ist weit und breit nicht bereit für diesen Medienartikel. Vermutlich dient es der Sache mehr, wenn diese Thematik zuerst auf unterer Stufe unter Einbezug der Betroffenen mit aller Gründlichkeit konsolidiert wird, bevor wir einen Verfassungsartikel schaffen, der in der heutigen Situation wirklich im luftleeren Raum hängt.

Aus diesen Gründen empfiehlt Ihnen die SVP-Fraktion, den Antrag Weigelt zu unterstützen.