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Widrig Hans Werner · Nationalrat · 2003-09-23

Widrig Hans Werner · Nationalrat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-23

Wortprotokoll

Ich gehe auf die Argumentation des EFD ein, das richtigerweise festhält, dass Managed-Care-Organisationen, die über eigene Ärzte verfügen, die Heiltätigkeiten ausüben, ohnehin von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind. Demgegenüber ist das EFD der Meinung, das Leiten von Verhandlungen von Ärzten und Versicherern, also das statistische Aufarbeiten von Zahlen, die Koordination der Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Versicherern, könne keine von der Steuer ausgenommene Leistung sein.

Das ist natürlich eine rein theoretische steuerpolitische Sicht, die Folgendes nicht berücksichtigt: Würden keine solchen Leistungen durch Managed-Care-Organisationen erbracht, wären die Kosten, welche von Ärzten der Krankenversicherer in Rechnung gestellt würden, weiter uneingeschränkt hoch und von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Nach erfolgten Verhandlungen und Koordinationsarbeiten mit den Managed-Care-Organisationen werden diese Leistungen effizienter und damit kostengünstiger ausfallen. Die Tätigkeit dieser Organisationen reduziert somit von der Steuer ausgenommene Umsätze von Ärzten, welche durch ebenfalls von der Steuer ausgenommene Einnahmen von [PAGE 1453] Krankenversicherern zu begleichen sind. Die Tätigkeit, welche auf eine Reduktion der von der Mehrwertsteuer ausgenommenen Umsätze abzielt, wieder der Mehrwertsteuer zu unterwerfen macht überhaupt keinen Sinn, denn im Endeffekt handelt es sich um eine Auslagerung von Funktionen, welche auch durch die Versicherer selbst ausgeübt werden könnten. Dies geht jedoch nicht, da zum Teil mehrere Versicherer ihre Interessen poolen werden und durch Managed-Care-Organisationen vertreten lassen.

Ich möchte zum Schluss noch auf drei Punkte dieser Problematik eingehen:

1. Zu den Mehrwertsteuersondersätzen generell: Ich war Mitglied der so genannten "Kommission Dettling". Bei den Sondersätzen gibt es immer Schnittstellen und Brüche, aber diese Schnittstelle haben wir schon in Artikel 18 des Mehrwertsteuergesetzes geschaffen: Die "Versicherungs- und Rückversicherungsumsätze einschliesslich der Umsätze aus der Tätigkeit als Versicherungsvertreter oder Versicherungsmakler" sind von der Mehrwertsteuer ausgenommen. Die Frage stellt sich einfach politisch, wieweit man die Managed-Care-Organisationen fördern oder eben benachteiligen will, d. h., wohin man die bereits vorhandene Bruchstelle verschiebt.

2. Zum Anliegen der Krankenversicherer: Das Fördern neuer Versicherungsformen ist notwendig. Mit solchen Kooperationen werden auch aufseiten der Versicherer Synergien genutzt. Kleine Versicherer sind auf derartige Zusammenarbeitsformen speziell angewiesen. Letztlich profitiert dann der Patient. Das ist ein Grund, weshalb alle Krankenversicherer - nicht nur die grossen, sondern auch die kleinen - meine Initiative unterstützen.

3. Der Bundesrat und die Kommission sind mit dem Argument gekommen, das gehöre in die KVG-Revision. Bei der Diskussion um die Vertragsfreiheit zwischen Kassen und Ärzten sind zwar auch die Hausarztmodelle in die Überlegungen mit einbezogen worden, aber das war in Zusammenhang mit der Teilaufhebung des Kontrahierungszwangs. Nun setze ich aber bei den Steuern an. Richtigerweise ist das Geschäft von der WAK und nicht von der SGK behandelt worden. Ich mache dies ganz bewusst: eine steuerliche Förderung von Modellen, die zwar noch in den Kinderschuhen stecken, aber ein Beitrag zur teilweisen Kostendämpfung im Gesundheitswesen sind, wie eine Studie, die von der Universität Zürich durchgeführt worden ist, kürzlich bestätigt hat.

Nun schreibt die Kommissionsmehrheit in ihrer Begründung, die Frage der Mehrwertsteuerbefreiung solle besser im Rahmen der gegenwärtig laufenden 2. Revision des Krankenversicherungsgesetzes behandelt werden. Entschuldigen Sie, Kollege Gysin Remo, aber ich möchte sagen: Da lachen ja die Hühner. Oder da lachen die Tauben auf dem Dach, aber die interessieren mich nicht. Mich interessiert der Spatz in der Hand. Es ist ja ein Spätzchen: Wir sprechen jetzt von Steuerausfällen von 2 bzw. von 1 bis 3 Millionen Franken. Mir geht es darum, dass dieses Spätzchen überlebt und ein Anreiz ist, diese Modelle zu fördern.

Ich bitte Sie deshalb, dieser Initiative Folge zu geben.