Huber Gabi · Nationalrat · 2015-06-15
Huber Gabi · Nationalrat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2015-06-15
Wortprotokoll
Unser Rat hat sich mit dem Anliegen der entsprechenden Motion bereits im Jahr 2010 befasst. Die FDP-Liberale Fraktion lehnte das Anliegen damals aus grundsätzlichen, d. h. aus ordnungs- und finanzpolitischen Gründen ab, und sie tut das heute wieder. Wir teilen die Auffassung der Kommissionsmehrheit, dass keine zusätzlichen Ausnahmen bei der Mineralölbesteuerung geschaffen werden sollten und dass das vorgesehene Steuerbefreiungsverfahren zudem ausserordentlich bürokratisch wäre, d. h., Aufwand und Ertrag wären in keinem vernünftigen Verhältnis.
Dass die Änderung für die allgemeine Bundeskasse budgetneutral ausgestaltet werden soll, indem die Steuerbefreiung nur in dem Ausmass umzusetzen ist, in welchem die Steuern für Aufwendungen des Strassenverkehrs bestimmt sind, macht die Sache nicht besser, sondern gerade noch extra kompliziert. Denn das heisst, dass ein Teil der Mineralölsteuer erlassen werden, ein anderer aber weiterhin in die Bundeskasse fliessen soll. Der Mineralölsteuerzuschlag bei den Dieseltreibstoffen für Pistenfahrzeuge müsste wegfallen. Die Hälfte der Mineralölsteuer und der ganze Zuschlag werden heute zweckgebunden für Aufgaben im Zusammenhang mit dem Strassen- bzw. Luftverkehr verwendet. Die andere Hälfte der Mineralölsteuer fliesst in die allgemeine Bundeskasse. Konkret würden der Spezialfinanzierung Strassenverkehr etwa 13 Millionen Franken entzogen. Das mag nicht als grosser Betrag erscheinen, aber unser Rat will ja möglichst bald den Nationalstrassenfonds diskutieren bzw. alimentieren.
Es geht um eine Grundsatzfrage. Man kann die Auffassung vertreten, es gebe schon viele sinnvolle oder unsinnige Ausnahmen, sodass es auf eine mehr oder weniger nicht ankomme, vor allem, wenn sie eigentlich noch sympathisch erscheint. Oder man kann die Auffassung vertreten, dass solche Ausnahmen ordnungspolitisch falsch sind und die bereits bestehenden keine weiteren Sündenfälle rechtfertigen. Auch das Subventionsgesetz bestimmt im Übrigen, dass auf Finanzhilfen in Form von steuerlichen Vergünstigungen in der Regel zu verzichten ist. [PAGE 1094]
Es ist richtig, dass die Tourismusgebiete und Bergregionen vor sehr grossen Herausforderungen stehen. Aber wenn ihr Heil tatsächlich von der teilweisen Steuerbefreiung der Treibstoffe für Pistenfahrzeuge abhinge, dann wäre das äusserst bedenklich. Dass dem nicht so ist, liegt auf der Hand. Die regionalpolitisch und touristisch wertvollen Leistungen, welche in diesen Gebieten erbracht werden, werden anderweitig abgegolten.
Weil die Vorlage auch eine Kompetenzdelegation im Bereich der Steuerbefreiungen im Rahmen der diplomatischen und konsularischen Beziehungen enthält, stellt sich noch die Frage, ob ein Nichteintretensentscheid diesbezüglich negative Folgen hätte. Das ist nicht der Fall, weil das in der Vorlage vorgesehene Verfahren in der Praxis bereits angewendet wird und funktioniert. Es könnte somit ohne Weiteres bei einer nächsten, sinnvolleren Revision dieses Gesetzes verankert werden.
In der Vernehmlassung haben sich 18 Kantone und die Finanzdirektorenkonferenz gegen die Vorlage ausgesprochen. Dass sie nach wie vor umstritten ist, obwohl die Motion seinerzeit im Nationalrat, wie der Minderheitssprecher betonte, deutlich angenommen wurde, zeigt sich im Kommissionsentscheid, der mit 12 zu 11 Stimmen gegen Eintreten ausfiel.
Die FDP-Liberale Fraktion wird grossmehrheitlich ein Gleiches tun und beantragt Nichteintreten.