Leuenberger Ernst · Ständerat · 2001-11-27
Leuenberger Ernst · Ständerat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-11-27
Wortprotokoll
Ich möchte die beiden Anträge der Finanzkommission zum Bundesamt für Verkehr, Infrastrukturleistung, und zum Bundesamt für Strassen, Nationalstrassenbau, unterstützen.
Beim Nationalstrassenbau bin ich etwas erschrocken, als ich in der Kommission die Liste jener Projekte gesehen habe, die von der vom Bundesrat beantragten Kürzung betroffen wären. Es handelt sich, wie die Referenten gesagt haben, eindeutig und schwergewichtig um Gebiete, die in der Westschweiz liegen: Kanton Jura, Berner Jura, Kanton Neuenburg usw. Ich halte dies für eine relativ ungünstige Ausgangslage, nachdem wir jahrelang festgestellt haben, dass die grössten Lücken im Nationalstrassennetz in der Suisse romande sind; ich würde die "sensibilité romande" hier sehr ernst nehmen.
Beim Bundesamt für Verkehr, Infrastrukturleistung, handelt es sich um eine vom Bundesrat vorgenommene Kürzung, der meines Erachtens ein eigenartiges Rechtsverständnis zugrunde liegt. Da haben wir in der Bahnreform mühsam festgelegt, dass für die Infrastruktur jeweils eine Leistungsvereinbarung zwischen dem Bund und den SBB abzuschliessen sei, und das Parlament hat sich vorbehalten, dass es diese Leistungsvereinbarung sogar zu genehmigen hat, was auch in Ordnung geht. In dieser Vereinbarung sind auch die Geldbeträge festgelegt; sie soll ja die Planungsgrundlage für den Infrastrukturausbau und die Infrastrukturerneuerung bei den Bundesbahnen sein. Nun kommt der Bundesrat aus wohlüberlegten finanzpolitischen Gründen in einem bestimmten Jahr dazu, zu sagen, dass der Betrag einfach gekürzt wird. Jene, die Lateinisch können - die Juristen -, sagen jeweils, Verträge seien einzuhalten; nur tönt das dann viel schöner. Ich meine, das dies selbstverständlich auch für die Leistungsvereinbarung gelten sollte.
Insofern möchte ich Sie bitten, den beiden Kommissionsanträgen zu Bundesamt für Verkehr und Bundesamt für Strassenbau zuzustimmen.