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AB 182312

Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2015-06-15

Wortprotokoll

Der Bund fördert die Biodiversität in der Landwirtschaft mit Direktzahlungen. Dies setzt er mit Biodiversitätsbeiträgen für zwei Qualitätsstufen und für Vernetzungsprojekte um. Der Bundesrat hat im Rahmen der Debatte zur Agrarpolitik 2014-2017 bekräftigt, dass insbesondere die Qualität der Biodiversitätsförderflächen gezielt zu fördern ist - die Qualität. Das Flächenziel der Agrarpolitik 2014-2017 ist bereits 2014 erreicht worden. Im Talgebiet ist das Ziel von 65 000 Hektaren um etwa 5 000 Hektaren überschritten worden. Eine weitere quantitative Ausdehnung der Biodiversitätsförderflächen der Qualitätsstufe I ist deshalb nicht erwünscht. Zudem hat der Bund im ersten Umsetzungsjahr 364 Millionen Schweizerfranken für Biodiversitätsbeiträge ausgegeben. Dies sind 25 Millionen mehr, als der vom Parlament genehmigte Zahlungsrahmen 2014-2017 vorsieht.

Mit dem Herbstpaket 2015 schlägt der Bundesrat nun vor, die Biodiversitätsbeiträge für die tiefste Qualitätsstufe zu kürzen. Gleichzeitig sollen im Talgebiet qualitativ hochwertige Biodiversitätsflächen mit höheren Beiträgen gefördert werden. Im Weiteren wird eine Beschränkung der Beiträge für die Biodiversität auf maximal 50 Prozent der Fläche eines Betriebes vorgeschlagen, um eine einseitige Ausrichtung einzelner Betriebe auf Biodiversität zu bremsen. Die vorgeschlagenen Anpassungen erhöhen den Anreiz für Flächen mit einer hohen Artenvielfalt und dämpfen einseitige Extensivierungen der Betriebe. Damit können die Qualitätsziele der Agrarpolitik 2014-2017 schneller erreicht werden.

Mit den vorgeschlagenen Anpassungen würden etwa 25 Millionen Franken von den Biodiversitätsbeiträgen zu den Übergangsbeiträgen umgelagert. Dieses Vorgehen steht nicht in Widerspruch zu den Zielen der Biodiversitätsstrategie. Zudem werden die in der Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 festgelegten Ziele zur Qualität und zur Vernetzung der Flächen gezielt weiterverfolgt. Das Agrarpaket 2015 ist zurzeit [PAGE 1060] in Anhörung. Nach der Anhörung werden die Stellungnahmen ausgewertet und wird das weitere Vorgehen festgelegt.

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