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Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · 2013-03-05

Schneider Schüttel Ursula · Nationalrat · Freiburg · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-05

Wortprotokoll

Ich vertrete hier die Minderheit der Kommission für Rechtsfragen, die Ihnen vorschlägt, dieser parlamentarischen Initiative Folge zu geben.

Wie Frau Leutenegger Oberholzer schon ausgeführt hat, waren bis zum Jahr 2005 die Kantone verpflichtet, die Handänderungen zu publizieren. Heute steht es ihnen frei. Die Publikation findet in 19 Kantonen statt, aber nur in zwei Kantonen wird auch der Preis der Handänderung publiziert. Mit der Umsetzung der parlamentarischen Initiative kann erreicht werden, dass die in einer Region marktüblichen Preise transparent werden, sei es für erschlossenes oder für nichterschlossenes Bauland, sei es für Einfamilien- oder Mehrfamilienhäuser. Kaufwillige können den Markt in dem sie interessierenden Gebiet selbstständig evaluieren und sind nicht auf Immobilienhändler oder spezialisierte Büros angewiesen, welche unter Umständen nur ein spezifisches Käufer- oder Angebotssegment abdecken oder aus Eigeninteresse nicht unbedingt eine volle Transparenz der gängigen Preise gewähren. Die Publikation dient zudem auch als Informationsinstrument für Mieterinnen und Mieter.

Bei einer Publikation der Kaufpreise kann jeder und jede den Markt selber einschätzen, sich selbstbestimmt informieren und entscheiden, zu welcher Liegenschaft er oder sie weitere Informationen will. Insofern erreichen wir gleich lange Spiesse für Käufer und Verkäufer von Liegenschaften. Bei der heutigen Mobilität, die zum Beispiel bei der Stellensuche erwartet wird, wonach nicht nur in der angestammten Wohnregion nach einer Arbeitsstelle gesucht wird, sondern in der gesamten Schweiz, darf auch erwartet werden, dass sich diese Personen in der neuen, sie interessierenden Gegend rasch und einfach über die gängigen Preise informieren können.

Ich möchte auf das Beispiel des Kantons Genf zurückkommen, wo die Publikation der Kaufpreise seit Jahren praktiziert wird. Hier waren nicht die geringsten Probleme damit zu verzeichnen. Die Veröffentlichung der Kaufpreise hat sich dort namentlich als wichtiges Mittel gegen Immobilienspekulation und Geldwäscherei erwiesen. "Kampf gegen die Geldwäscherei": Dies ist doch ein wirklich wichtiger Grund, der für eine Publikation der Kaufpreise spricht. Die Publikation erlaubt es nämlich, Analysen zur Frage der Geldwäscherei durchzuführen und generell eine allenfalls kriminelle Herkunft von Geldern aufzudecken. Insofern stellt die Transparenz der Kaufpreise auf dem Grundstücksmarkt ein effizientes Mittel im Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität, aber auch gegen Immobilienblasen dar.

Dass die Publikation der Preise die Transparenz im Grundstückswesen erhöhen würde, wird nicht bestritten. Das war auch in der Kommission nicht bestritten. Gegen eine höhere Transparenz werden andere Gründe geltend gemacht, die aber nicht stichhaltig sind. So wird beispielsweise gesagt, man könne ja auch einfach im Grundbuch Einsicht nehmen. Die Voraussetzung dazu ist allerdings die Geltendmachung eines schützenswerten Interesses. Aber auch wenn man dieses Interesse darlegen kann, kann man lediglich ins Hauptbuch Einsicht nehmen. Dort werden die Kaufpreise gerade nicht ersichtlich sein.

Weiter wird etwa geltend gemacht, es sei aus Gründen des Föderalismus weiterhin den Kantonen zu überlassen, ob sie Grundstückpreise publizieren wollen oder nicht. Dieses Argument scheint mir wenig stichhaltig zu sein. Wir greifen ja mit der Forderung nach Publikation wahrlich nicht in eine Kernkompetenz der Kantone ein. Die Form der Publikation wird zudem nicht vorgeschrieben; hier sind die Kantone nach wie vor frei.

Schliesslich wird geltend gemacht, der Preis sei zu wenig aussagekräftig; es sei ja nicht jedes Kaufobjekt vergleichbar. Hier unterschätzen die Gegner der Transparenz offensichtlich die potenziellen Käuferinnen und Käufer. Diese können sehr wohl unterscheiden, ob es sich um ein Einfamilienhaus neueren Datums handelt, ob es sich um einen renovationsbedürftigen Altbau handelt oder mit welcher Qualität sie es generell bei verschiedenen Kaufobjekten zu tun haben.

Ich empfehle Ihnen aus diesen Gründen, dem Minderheitsantrag zuzustimmen und der parlamentarischen Initiative Folge zu geben.