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Hassler Hansjörg · Nationalrat · 2013-03-05

Hassler Hansjörg · Nationalrat · Graubünden · Fraktion BD · 2013-03-05

Wortprotokoll

Bei der steuerlichen Behandlung der Aus- und Weiterbildung haben wir heute tatsächlich eine grosse Lücke. Die Aus- und Weiterbildung wird in der heutigen Zeit immer wichtiger, weil von den Arbeitnehmenden ein immer grösseres Wissen verlangt wird, damit die Unternehmen im internationalen Konkurrenzkampf, in unserer Wissensgesellschaft und in der Wirtschaft bestehen können. Darum werden die Investitionen in die Bildung in Zukunft von zentraler Bedeutung sein. Dies haben der Bundesrat und auch wir als Parlament erkannt und haben generell mehr finanzielle Mittel für die Bildung beschlossen. Das ist gut so, und es ist grundsätzlich auch unbestritten.

Wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer immer auf der Höhe ihrer Aufgabe sein wollen und müssen, genügt es nicht mehr, wenn jemand einen Beruf lernt und diesen dann sein Leben lang allein aufgrund der Grundausbildung ausübt. Wer den Anschluss nicht verpassen will, muss sich dauernd weiterbilden. Das ist heute unerlässlich, weil die Entwicklung in Wirtschaft und Industrie rasant vor sich geht und in einem immer schnelleren Rhythmus neue Erkenntnisse gewonnen und neue Verfahren und Methoden eingeführt werden.

Dass die Aus- und Weiterbildung unter diesen Umständen an Bedeutung gewonnen hat, ist unbestritten. Aber die Aus- und Weiterbildung ist nicht gratis zu haben. Die Kosten für die Aus- und Weiterbildung werden heute aber steuerlich zu wenig berücksichtigt. Es besteht also unserer Meinung nach Handlungsbedarf. Die Aus- und Weiterbildungskosten müssen mindestens zum Teil als Abzüge geltend gemacht werden können.

Die ganze steuerliche Handhabung dieser Aus- und Weiterbildungskosten ist aber relativ komplex. Die Frage, wer diese Kosten zu tragen hat, wird in unserer Wirtschaft sehr unterschiedlich beantwortet. In grossen Unternehmen werden die Kosten für die Weiterbildung der Angestellten vielfach von den Unternehmen selber getragen - dies ohne steuerliche Nachteile für die Betroffenen -, währenddem ein selbstständiger Handwerker seine Weiterbildungskosten meistens selber tragen muss. Diesem Umstand muss auch bei einer steuerlichen Entlastung der Aus- und Weiterbildung Rechnung getragen werden.

Die Weiterbildungskosten können auch sehr unterschiedlich hoch ausfallen. Es stellt sich die Frage, ob man die Aus- und Weiterbildungskosten in beliebiger Höhe als Abzug soll geltend machen können. Der Bundesrat hat in der Botschaft vorgeschlagen, dass Personen, die ihre Weiterbildung selber bezahlen, bis zu 6000 Franken als Abzug geltend machen können. Der Ständerat hat diesen Betrag verdoppelt und auf 12 000 Franken festgelegt. Dieser Betrag scheint uns von der BDP-Fraktion angemessen zu sein. Eine Regelung mit einem Abzug in beliebiger Höhe scheint uns zu offen zu sein, weil dann zu wenig auf die Höhe der Ausbildungskosten geachtet wird, wenn sie ja unbeschränkt abgezogen werden können. Dies könnte zum Beispiel dazu führen, dass eine teure Weiterbildung im Ausland einer weniger teuren in der Schweiz vorgezogen wird.

Den Antrag auf Rückweisung an den Bundesrat lehnen wir ab. Die Thematik der Gutscheine kann im Zuge der Beratungen zum Weiterbildungsgesetz näher angeschaut werden.