Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · 2013-03-05
Flückiger-Bäni Sylvia · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-05
Wortprotokoll
Die SVP-Fraktion begrüsst den Entwurf des Bundesrates zur Erweiterung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von berufsorientierten Aus- und Weiterbildungskosten und ist für Eintreten auf die Vorlage.
Mit diesem Gesetzentwurf sollen Aus- und Weiterbildungskosten steuerlich von den Kosten der Erstausbildung abgegrenzt und als allgemeiner Abzug mit Obergrenze zugelassen werden. Bis jetzt hatten wir die Situation, dass zwischen Weiterbildung und Ausbildung unterschieden wurde, es gab Abzugsmöglichkeiten bei den Weiterbildungskosten. Künftig soll ein allgemeiner Abzug für berufliche Aus- und Weiterbildung bis maximal 12 000 Franken pro Jahr geltend gemacht werden können. Der Bundesrat hingegen will diesen Betrag auf 6000 Franken festlegen. Die SVP-Fraktion ist jedoch der Meinung, dass die Abzüge nicht begrenzt werden sollen; ich komme gleich darauf zurück.
Ein Berufsleben ohne Weiterbildung ist heute kaum mehr vorstellbar, vielmehr sind wir an den Punkt gekommen, wo lebenslanges Lernen zur Selbstverständlichkeit geworden ist. Weiterbildungen sind immer auch eine Investition, nicht nur für die Person selber, sondern auch für das Unternehmen, in dem diese tätig ist. Das wirtschaftliche Umfeld ist auf gute und hochqualifizierte Mitarbeitende angewiesen. Es ist auch genügend bekannt, dass wir immer noch einen Mangel an gut ausgebildeten und qualifizierten Arbeitnehmenden haben, welche die Wirtschaft oft im Ausland rekrutieren muss. Deshalb muss es in unserem ureigenen Interesse sein, etwas zu unternehmen, um unseren Mitarbeitenden entsprechende Möglichkeiten zur Aus- und Weiterbildung zu geben. Denn die Weiterbildung ist generell aufwendiger geworden und oft mit Auslandaufenthalten verbunden. Entsprechend gestalten sich auch die Kosten.
Wie bereits erwähnt, will der Bundesrat den steuerlichen Abzug auf 6000 Franken beschränken, der Ständerat auf 12 000 Franken pro Jahr. Die SVP-Fraktion unterstützt bei den Artikeln 33 und 34 die Anträge der Minderheit II (Baader Caspar) für einen unbegrenzten Abzug der Aus- und Weiterbildungskosten. Dies ist das Gegenkonzept zur Version des Ständerates mit der Beschränkung, die er vorsieht. Die Version des Ständerates bedeutet im Vergleich zu heute Mindereinnahmen oder Steuerausfälle für den Bund von 10 Millionen und für die Kantone von 50 Millionen Franken. Wenn man die Anträge der Minderheit Baader Caspar berücksichtigt, ergibt dies 5 Millionen Franken mehr Ausfälle für den Bund und 20 Millionen mehr für die Kantone, also 15 bzw. 70 Millionen Franken Steuerausfälle insgesamt. Nach Auffassung der SVP-Fraktion muss dies verkraftbar sein. Dabei muss man beachten, dass sich die Aus- und Weiterbildungen auf die Qualifikation der Mitarbeitenden auswirken. Damit verbunden ist eine entsprechend höhere Entlöhnung. Das wiederum generiert höhere Steuereinnahmen dank besser ausgebildeten Arbeitnehmenden. Wir sind der Meinung, dass wir mit diesem Antrag eine sehr gute Lösung präsentieren. [PAGE 37]
Weil nicht mehr zwischen Aus- und Weiterbildung unterschieden werden muss und auch nicht zwischen einer durch äussere Umstände bedingten und einer freiwilligen Umschulung, wird somit als wünschenswerter Nebeneffekt auch das Steuerrecht vereinfacht. Ebenso sind wir von der SVP-Fraktion der Meinung, dass aus dieser Revision keine Steuererhöhung resultieren darf. Denn das würde in den Unternehmen entsprechende Entscheide stark beeinflussen, und das wiederum könnte sich negativ auf unseren Wissens- und Werkplatz Schweiz auswirken.
Deshalb unterstützen wir bei Artikel 17 die Mehrheit; Beiträge für Aus- und Weiterbildungen müssen von den Empfängern, von den Arbeitnehmenden, nicht als Einkommen versteuert werden. Ebenso unterstützen wir bei Artikel 27 die Mehrheit, wonach die Selbstständigerwerbenden diese Kosten als Geschäftsaufwand abziehen können. Bei den juristischen Personen ist dies bei Artikel 59 geregelt. Auch hier unterstützt die SVP-Fraktion die Mehrheit, wonach diese Kosten als Geschäftsaufwand in Abzug zu bringen sind.
Für die SVP-Fraktion ist es wichtig und richtig, dass die steuerliche Abzugsfähigkeit von Aus- und Weiterbildungskosten jetzt neu geregelt und möglichst einheitlich gestaltet wird, mit einem unbegrenzten Abzug dieser Kosten. Auch darf aus dieser Revision keine Steuererhöhung erfolgen; dafür wird eine entsprechende Änderung im Bundesgesetz befürwortet. Den Rückweisungsantrag der Minderheit Fässler Hildegard lehnen wir ab. Wir werden die Gelegenheit haben, darüber anlässlich der Vorlage zum Weiterbildungsgesetz zu diskutieren.