Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-03-05
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-03-05
Wortprotokoll
Die Fraktion der Grünen ist für Eintreten auf die Vorlage, wie sie aus den Beratungen der Kommission kommt, und stimmt ihr zu. Wir begrüssen die Ausdehnung des bisherigen steuerlichen Abzugs für Weiterbildungs- und Umschulungskosten. Aus- und Weiterbildung sind unter den heutigen gesellschaftlichen Bedingungen und bei den aktuellen Gegebenheiten des Arbeitsmarkts nötig und vorausgesetzt. Die Bereitschaft zu einer auch umfassenderen Weiterbildung ist heute oft sogar Voraussetzung dafür, dass nur schon die ersterworbene Ausbildung praktisch ausgeübt werden kann. Im Übrigen hat der von der Stimmbevölkerung mit grossem Mehr angenommene Bildungsartikel in der Verfassung die Deutung von beruflicher Weiterbildung mit der Vorgabe des lebenslangen Lernens erweitert.
Die steuerliche Praxis der Abzugsfähigkeit von Aus- und Weiterbildungskosten ist heute unbefriedigend. Sie ist bei Bund und Kantonen unterschiedlich geregelt, und es ist richtig, sie möglichst einheitlich zu gestalten. Wir Grünen halten dafür, sich dabei an den heute fortschrittlichen Lösungen der Kantone zu orientieren. Es soll nicht sein, dass es in [PAGE 36] einzelnen Kantonen wegen dieser Harmonisierung zu Verschlechterungen kommt.
Der Ständerat hat den Abzug auf 12 000 Franken festgesetzt. Wir Grünen haben dies in der Vernehmlassung verlangt und in der Kommission so beantragt. Die Mehrheit der WAK hat das nun so aufgenommen. Das freut uns, auch wenn es zu Mitnahmeeffekten kommen kann. Wir werten die Bedeutung des Anreizes zur Weiterbildung höher, weiter gehende Anträge lehnen wir aber ab.
Unerfreulich ist für uns, dass die Kommission nichts vom gänzlichen Einbezug der Erstausbildung wissen wollte. Generell gibt es bei unteren und mittleren Einkommen relativ wenig Weiterbildung. Genau hier wären aber Massnahmen wichtig. Wer keine Erstausbildung hat, wird nicht nur in der Weiterbildung übergangen, sondern läuft in der Schweiz Gefahr, in einer wirtschaftlichen Krise zuerst aus dem Arbeitsprozess gedrängt zu werden und schliesslich ins soziale Netz zu fallen. Das ist für die Betroffenen ein Problem, aber auch für die Gesellschaft: Es kommt beide Seiten teuer zu stehen. Eine Erstausbildung wäre dagegen wirksam.
Leider fand das Anliegen gar keine Unterstützung in der Kommission, wir haben daher auf einen Minderheitsantrag verzichtet. Zum Teil spielte dabei der Migrationshintergrund mancher dieser Menschen eine Rolle. Doch die Betroffenen sind hier, unabhängig von ihrer Geschichte. Das Problem wird nicht gelöst, sondern verschoben und teuer verwaltet.
Der Grundsatz müsste sein: Wer arbeiten will, soll arbeiten können. Wenn die Hinderungsgründe bei der Bildung und Ausbildung liegen, ist dort anzusetzen. Anreize dafür werden mit dieser Steuergesetzrevision gesetzt und gestützt, und wir halten es für falsch, bestimmte Bildungskategorien davon auszuschliessen. Wir Grünen werden beim Weiterbildungsgesetz wieder versuchen, die Erstausbildung unterzubringen.
Bei den Artikeln 59 und 17 unterstützen wir die Mehrheit. Hier geht es darum, ob neu auf die Bildungskosten auch Sozialversicherungsbeiträge zu leisten sind. Wir Grünen sind nicht dafür. Die vorliegende Formulierung verhindert vermutlich Missbrauch zu wenig. Sie gibt aber dem Ständerat die Chance, eine bessere Lösung zu finden.
Eine Minderheit der Kommission will das Gesetz an den Bundesrat zurückweisen mit dem Auftrag, eine Vorlage zu erarbeiten, die nicht Steuerabzüge, sondern Gutscheine für Aus- und Weiterbildungskosten vorsieht. Wir Grünen lehnen diesen Rückweisungsantrag ab. Es gibt Bestrebungen für ein neues Weiterbildungsgesetz. Unseres Erachtens gehört das Anliegen dorthin. Die Beträge, die dafür nötig wären, sind viel höher als die Mittel, die durch den Verzicht auf den Steuerabzug frei würden.
Im Sinne der Darlegungen bitten wir Sie, auf die Vorlage einzutreten, sie nicht zurückzuweisen und ihr in der Version der Kommission zuzustimmen.