Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2013-03-05
Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2013-03-05
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen im Namen der Minderheit die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat. Die SP anerkennt die wachsende Bedeutung des permanenten Lernens in Anbetracht der immer kürzeren Wissenszyklen sowie die aktuellen Abgrenzungsschwierigkeiten beim steuerlichen Umgang mit Weiterbildungskosten. Wir sind von der Wichtigkeit der weiterführenden Ausbildung und der beruflichen Fortbildung für die Wirtschaft wie auch für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer überzeugt. Aber die entscheidende Frage ist doch, ob der steuerliche Abzug wirklich der beste Weg zur Weiterbildungsförderung darstellt.
Da sind wir anderer Meinung. Das Gutachten von Professor Wolter - es wurde schon von den Kommissionssprechern erwähnt - zeigt es auf: Die steuerliche Abzugsfähigkeit als Förderinstrument schneidet sowohl in Bezug auf die Zielgruppengenauigkeit als auch in Bezug auf die Mitnahmeeffekte und Anreizwirkungen im Vergleich mit anderen Förderinstrumenten äusserst schlecht ab. Mit anderen Worten: Es sind vor allem Personen, die schon gute Qualifikationen haben und dann noch die teureren Ausbildungen machen, die am meisten von den Steuerabzügen profitieren. Sie würden sich aber auch ohne diese Abzüge weiterbilden. Der Mitnahmeeffekt ist sehr gross.
Als Anreizsystem für die eher bildungsfernen Personen taugen diese steuerlichen Abzüge aber offenbar nicht. Der steuerrechtliche Abzug der beruflichen Weiterbildungskosten hat praktisch keinen Effekt auf die Inanspruchnahme solcher Ausbildungen. Die Abzüge bevorteilen vor allem gutverdienende Steuerzahler, welche heutzutage am häufigsten Fortbildungsangebote in Anspruch nehmen und logischerweise aufgrund des progressiven Steuersystems am stärksten davon profitieren. Da möchten wir einhaken. Andere Mittel wie beispielsweise Bildungsgutscheine sind in Bezug auf die Ermutigung und Unterstützung zur Weiterbildung viel effizienter und gerechter für diejenigen Personen, die am meisten auf solche Weiterbildungsangebote angewiesen sind und finanzielle Unterstützung benötigen.
Die Steuerabzüge bieten übrigens auch keinen direkten Anreiz für eine Weiterbildung, weil sie immer erst verzögert anfallen. Man muss zuerst einmal das Geld haben, um eine Weiterbildung machen zu können. Wer es nicht hat, dem helfen auch in Aussicht gestellte künftige Abzüge nichts. Hier würden Weiterbildungsgutscheine direkt und gezielt wirken, da sie nämlich beim Einkauf oder beim Entscheid zugunsten der Weiterbildung greifen.
Die SP-Fraktion erachtet aus diesen Gründen zusätzliche steuerliche Abzugsmöglichkeiten als nicht zielführend und ist für die Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat mit dem Auftrag, ein System mit Bildungsgutscheinen vorzusehen. Übrigens gibt es bereits Kantone, die das haben. Der Kanton Genf verfügt über ein solches System, offenbar mit gutem Erfolg.
Packen Sie die Chance! Mit einer Rückweisung haben wir die Möglichkeit, die staatlichen Mittel viel gezielter und effizienter einzusetzen. Deshalb bitte ich Sie, den Antrag der Minderheit Fässler Hildegard zu unterstützen.