Lexipedia

Schelbert Louis · Nationalrat · 2013-03-05

Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2013-03-05

Wortprotokoll

Hier geht es um die Höhe des Betrages, der abgezogen werden kann. In der Kommission standen die Beträge 4000, 6000 und 12 000 Franken sowie ein unbegrenzter Abzug zur Diskussion. Wir Grünen stehen für den Antrag der Kommissionsmehrheit ein, die in dieser Frage uns und dem Ständerat gefolgt ist. Dieser Ansatz berücksichtigt die Verbindung von bildungspolitischen Anliegen und wirtschaftspolitischen Gründen, die für ein Anreizsystem in der Weiterbildung sprechen, am besten. Mitnahmeeffekte will ich nicht bestreiten; das ist aber bei allen Steuerabzügen mit dabei.

Der Abzug von 12 000 Franken entspricht dem Willen der grossen Mehrheit der Parteien, Verbände und Kantone, die sich an der Vernehmlassung beteiligten. Ein Abzug in dieser Höhe liegt aber auch nahe bei der Realität. 12 000 Franken sind relativ schnell erreicht, und das nicht über mehrere Jahre, sondern in einem Jahr. Auch die Kantone haben bei den Lehrgangs- und Prüfungskosten in den letzten Jahren erheblich zugelegt. Die Ausbildungen sind nicht mehr so günstig zu haben wie vor 15 oder 20 Jahren. Damit nähern wir die Abzugshöhe an die Situation jener an, deren Weiterbildungskosten durch das Unternehmen übernommen werden. Dort liegt die Abzugshöhe nach dem geltenden Recht bei 100 Prozent. Aus den gleichen Gründen stimmen wir gegen eine Senkung des Betrages auf 6000 Franken.

Den Antrag auf unbeschränkte Abzugsmöglichkeiten lehnen wir Grünen ebenfalls ab. Mit dem Betrag von 12 000 Franken werden rund 90 Prozent der Aufwendungen für Weiterbildung abgedeckt. Das finden wir eine gute Zahl. Die Vorlage geht auf eine Motion des Ständerates zurück, die ebenfalls eine Obergrenze verlangte - mit gutem Grund. Es gibt überaus teure Weiterbildungen, die als berufsorientiert bezeichnet und anerkannt werden können, auch wenn die Höhe der Kosten und der unmittelbare berufsorientierte Nutzen in keinem guten Verhältnis zueinander stehen. Mit dem Antrag der Kommissionsmehrheit wird auf steuerlicher Ebene eine Entwicklung aufgenommen, die wir auch auf gesellschaftlicher Ebene beobachten können: Ohne Weiterbildung kann man heute in vielen Berufsbildern nicht mehr bestehen.

Wir beantragen im Sinne der Ausführungen der Mehrheit, dem Betrag von 12 000 Franken zuzustimmen.