Schwander Pirmin · Nationalrat · 2013-03-05
Schwander Pirmin · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-05
Wortprotokoll
Ich bitte Sie namens der Minderheit, der parlamentarischen Initiative Frehner Folge zu geben.
Es geht der Minderheit insbesondere auch um die Härtefallklausel. Es geht hier darum, dass diese Härtefallklausel so umgesetzt wird, wie es in der Botschaft und in der Debatte zum Revisionsaufsichtsgesetz erklärt und immer wieder dargestellt worden ist. Es geht also nicht darum, die mit der Revision angestrebte Qualitätsverbesserung zu unterlaufen, wie die Mehrheit der Kommission glaubt. Es kann auch nicht sein, dass die Härtefallklausel plötzlich zu Übergangsrecht uminterpretiert wird. Sie ist zwar unter den Übergangsbestimmungen aufgeführt, aber sie ist unbefristet. In der Debatte zum Revisionsaufsichtsgesetz wurde auch immer wieder betont, dass es eine Härtefallklausel und keine Übergangsbestimmung ist. Wie gesagt, wurde sie zwar unter den Übergangsbestimmungen aufgeführt, aber sie ist keine Übergangsbestimmung. Wenn es eine Übergangsbestimmung wäre, dann wäre sie entsprechend befristet worden, wie bei den anderen Absätzen in diesem Artikel auch.
Nach geltendem Artikel 43 Absatz 6 des Revisionsaufsichtsgesetzes kann die Aufsichtsbehörde in Härtefällen auch Fachpraxis anerkennen, die den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt, sofern eine einwandfreie Erbringung von Revisionsdienstleistungen aufgrund einer langjährigen praktischen Erfahrung nachgewiesen wird. Da steht im Vordergrund die langjährige praktische Erfahrung. Diese vom Gesetzgeber bewusst gewollte Lösung für Härtefälle führt aber in der praktischen Anwendung zu Problemen. Die Zulassungspraxis hat gezeigt, dass ein bestens ausgewiesener Revisor mit langjähriger Praxiserfahrung nicht als Revisionsexperte zugelassen wird oder zugelassen worden ist. Mit den beantragten Änderungen in den einschlägigen Bestimmungen soll die aktuelle Zulassungspraxis so geändert werden, dass die Härtefälle gemäss Botschaft zum Revisionsaufsichtsgesetz und gemäss Diskussionen in den Kommissionen und im Parlament behandelt werden müssen.
Ich bitte Sie daher, der parlamentarischen Initiative Frehner Folge zu geben.