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Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · 2015-03-17

Bruderer Wyss Pascale · Ständerat · Aargau · Sozialdemokratische Fraktion · 2015-03-17

Wortprotokoll

Ich möchte dem Bundesrat einerseits für den Antrag auf Annahme des Postulates und andererseits auch für die klaren Worte in seiner Stellungnahme, in der er die tierquälerische Pelzproduktion deutlich verurteilt, danken. Ich möchte noch auf zwei Aspekte eingehen: einerseits auf die Pelzdeklarationsverordnung und andererseits auf die Frage, welche Konformität bei möglichen zusätzlichen Instrumenten mit dem internationalen Recht vorhanden ist.

Zum ersten Punkt, zur Deklarationspflicht: Das Hauptproblem sind aktuell nicht die ganzen Pelzmäntel, sondern Verbrämungen an Jacken, an Mützen, an Stiefeln. Hier fehlt das Bewusstsein der Konsumentinnen und Konsumenten in Bezug auf die Rahmenbedingungen bei der Produktion und der Herstellung. Hier haben wir das Problem, dass die Deklarationspflicht nicht ausreichend ist. Die Pelzdeklarationsverordnung ist inhaltlich vermutlich nicht genügend. Meine Interpretation ist auch die, dass die Verordnung den Erwartungen, welche damals das Parlament hatte, als es die Deklarationspflicht eingeführt hat, nicht genügt, weil die darin enthaltenen Angaben zu schwammig und nicht konkret und aussagekräftig genug sind.

Ich kann ein Beispiel nennen: Die Hersteller haben unter anderem die Möglichkeit, zwischen der Option "Rudelhaltung" und der Option "Käfighaltung mit Gitterboden" zu wählen. Jetzt ist es aber so, dass in vielen Farmen zwei Tiere in kleinen Käfigen mit Gitterboden gehalten werden. Der Hersteller wird sich in einem solchen Fall für den Begriff der Rudelhaltung entscheiden und hat damit auch die rechtlichen Vorgaben gemäss der Pelzdeklarationsverordnung erfüllt. Für den Konsumenten und die Konsumentin hört sich der Begriff "Rudelhaltung" natürlich grundsätzlich auch sehr positiv an. Die Idee, die wir verfolgen, das Bewusstsein bei den Konsumentinnen und Konsumenten zu schärfen, wird vermutlich auf diesem Weg eben nicht erfüllt. Das ist eine Aussage, die mir in Bezug auf die Deklarationspflicht, die wir heute haben, wichtig scheint.

Die zweite Aussage möchte ich noch machen, weil der Bundesrat aus guten Gründen festhält, dass Importrestriktionen dem internationalen Recht, insbesondere den Prinzipien des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens, standzuhalten haben: Da glaube ich, dass die aktuelle internationale Entwicklung einen möglichen Weg aufzeigt. Die EU-Verordnung über den Handel mit Robbenerzeugnissen und das daraus [PAGE 237] entstandene Rechtsmittelverfahren haben wertvolle Hinweise für die konkrete Umsetzung eines konsequent auf weitere Tierarten ausgedehnten Import- und Handelsverbots geliefert. Ich verweise auf Diskussionen, wie wir sie auch hier im Zusammenhang mit Vorstössen geführt haben, die eine Import- und Vermarktungsbeschränkung von Robbenfellprodukten beabsichtigen. Wir haben diese Vorstösse auch aufgrund der Entwicklung in der gesamten EU angenommen.

Ich glaube, diese Entwicklung zeigt eben, welche Möglichkeiten bestehen, Importrestriktionen durchzusetzen, die gleichzeitig dem internationalen Recht standhalten und uns keine Steine in den Weg legen oder uns mit Problemen konfrontieren. In dieser Hinsicht kann ich vielleicht auch noch die Ergänzung machen, dass mit dem Begriff "Inverkehrbringen" Import und Vermarktung gemeint sind und dass das eine konsequente und WTO-konforme Regelung und Formulierung wäre.

Abschliessend möchte ich noch auf den für mich wichtigsten Punkt hinweisen: Das Parlament wollte damals, als es die Motion Moser 08.3675, "Deklarationspflicht für Pelze", annahm, nicht nur die Transparenz verbessern, sondern auch etwas gegen die bekannterweise schlimmer gewordenen Zustände in der Pelzindustrie tun. Es wollte dafür sorgen, dass bei uns nicht Produkte auf den Markt gelangen, die überhaupt nichts mit Tierschutzvorgaben, wie wir sie in unserem Land kennen, zu tun haben.

Die Zustände in den Pelzfarmen sind nach wie vor dieselben; das ist das eine. Neu hinzugekommen ist aber eine Verschlimmerung der Situation aufgrund des asiatischen Markts. Länder wie China kennen weder einen minimalen Tierschutzstandard noch Sicherheitsbestimmungen für Mitarbeiter in Pelzverarbeitungsfirmen usw. Diese Entwicklung verschärft die Problematik auch auf unserem Markt. Es ist deshalb noch dringlicher, dass wir genau hinschauen, mit welchen Instrumenten wir unseren Vorgaben auch wirklich zum Durchbruch verhelfen können.

Ich danke dem Bundesrat für seinen Antrag, mein Postulat anzunehmen. Ich bitte ihn, die Entwicklung auch bis zur Evaluation im Jahr 2017 im Auge zu behalten und nach Bedarf auch vorher zu reagieren, wenn die Entwicklung nicht oder nicht genügend weit in die richtige Richtung gehen sollte.