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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2015-03-17

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2015-03-17

Wortprotokoll

Ich bin völlig desillusioniert, aber ich möchte trotzdem noch einmal auf das System NFA zu sprechen kommen. Ich denke, es ist wichtig, dass wir uns daran erinnern, dass es hier natürlich um die Diskussion über den Ressourcenausgleich geht. Aber das System NFA geht viel weiter, Herr Altherr hat darauf hingewiesen. Es sind verschiedene Ausgleichsgefässe, verschiedene Instrumente, und darum ist es auch etwas verkürzt, wenn man sagt, dass der eine oder andere Kanton aus dem Ressourcenausgleich oder unter diesem Titel etwas weniger erhalten hat. Ich möchte Sie bitten zu schauen - ich möchte jetzt keine Kantone speziell erwähnen -, was aus den Lastenausgleichsgefässen, vor allem aus dem geografisch-topografischen Lastenausgleich, zu Recht, in verschiedene Kantone geht. Ich möchte Sie auch bitten, einmal zu schauen, wie viele Mittel aus dem Härteausgleich zusätzlich in verschiedene Kantone gehen.

Es ist ein Gesamtsystem, das wir hier anschauen. Ich bin überzeugt - ich kenne dieses System relativ bzw. sehr gut -, dass das System NFA funktioniert. Es ist gelungen, Disparitäten abzubauen: Das sieht man, wenn man das ganze System anschaut; ich komme noch darauf zurück.

Es ist nicht gelungen, die Steuerdisparität abzubauen; das wurde von verschiedenen Seiten gesagt. Aber wissen Sie, wenn ich Ihnen jetzt zuhöre, dann erinnert mich das an die Diskussion über die materielle Steuerharmonisierung. Gewisse Leute sind sehr nahe daran zu fordern, die Steuerbelastung in den Kantonen müsse doch in etwa gleich sein; es sei doch richtig, dass in unserem Land in etwa die gleichen Ressourcen vorhanden seien. Das war nicht die Meinung. Die Meinung war, als wir das System NFA entwickelt haben, dass wir beim Föderalismus bleiben, dass es also tatsächlich weiterhin Unterschiede geben solle. Diese haben wir gewollt. Wir haben gesagt, es solle weiterhin Unterschiede in der Steuerbelastung geben. Wir wollen keine materielle Steuerharmonisierung, es soll auch im Ressourcenpotenzial weiterhin Unterschiede geben. Aber die Lasten sollen besser ausgeglichen werden, und es soll dann in den entsprechenden Kantonen etwas mehr an Potenzial vorhanden sein.

Wenn Sie jetzt die Zahlen anschauen, dann sehen Sie, dass man das tatsächlich erreicht hat. Es wurde gesagt: Verschiedene Kantone sind bei einem Ressourcenpotenzial von 60 oder 62 Prozent gestartet. Heute beträgt es bei allen über 85 Prozent. Ich möchte Sie auch noch einmal daran erinnern, wie dieses Ziel der Mindestausstattung in Artikel 6 Absatz 3 Filag formuliert ist: "Zusammen mit den Leistungen aus dem Ressourcenausgleich wird angestrebt" - "angestrebt", das heisst nicht, dass es so erfüllt sein muss -, "dass die massgebenden eigenen Ressourcen jedes Kantons pro Einwohnerin oder Einwohner mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts erreichen." Die übereinstimmende Haltung sämtlicher Geber- und Nehmerkantone war - ich kann Ihnen das sagen, weil ich als FDK-Präsidentin in der Verhandlungsdelegation die Führung hatte -, dass man den schwächsten Kanton auf 85 Prozent bringen möchte. Das ist ein anzustrebendes Ziel, und die anderen Kantone sollen dann eben entsprechend über diese 85 Prozent kommen. Man hat nicht gesagt, dass dieser Wert einmal unterschritten und einmal überschritten werden darf, sondern man hat gesagt, er sei anzustreben, davon wolle man ausgehen. Jetzt haben wir dieses Ziel erreicht, wir haben es in den letzten Jahren mehr als erreicht, wie Sie aus der Wirksamkeitsanalyse herauslesen können. Der Wert beträgt über 85 Prozent, wir sind bei 86, 87 Prozent.

Ich habe vorhin die Steuerdisparität angesprochen. Es ist interessant für mich zu sehen, dass Kantone, die zwar ein schwaches Ressourcenpotenzial haben und deshalb zu Recht viele Ausgleichsmittel erhalten, trotzdem eine Steuerpolitik, eine Standortpolitik haben machen können wie beispielsweise der Kanton Uri. Ihm ist es jetzt möglich, das steuerliche Ressourcenpotenzial nur zu 20 Prozent auszuschöpfen. Der Durchschnitt der Schweiz ist bei 26,8 Prozent. Der Kanton Genf schöpft sein steuerliches Ressourcenpotenzial zu 35 Prozent aus, der Kanton Glarus beispielsweise zu 23 Prozent - also erheblich unter dem Durchschnitt. Das ist im NFA vorgesehen, das darf man. Man darf als Kanton steuerlich attraktiv werden, man erhält trotzdem die Ausgleichsmittel, die vom Bund und von den starken Kantonen bezahlt werden. Das ist das System der Kohäsion des Föderalismus, und das funktioniert. Ich denke, das muss man auch anerkennen. Die schwachen Kantone, die heute auch eine steuerliche Wettbewerbssituation haben, hätten diese nicht, wenn das Ressourcenausgleichssystem nicht so gut funktionieren würde.

Wir haben tatsächlich festgelegt, dass nicht unendlich Ressourcen in das System gebracht werden, sondern dass wir ein Ziel haben, das zu erreichen ist, um allen eine gesunde Lage zu ermöglichen. Wir stellen fest, dass wir in den letzten vier Jahren eine Überdotation von 7,6 Prozent gehabt haben, dass also Bund und Kantone, wenn Sie so wollen, 7,6 Prozent oder 330 Millionen Franken zu viel einbezahlt haben. Das möchten wir jetzt wieder in die Nähe dieser 85 Prozent bringen, und das erfordert eine gewisse Kürzung. Herr Ständerat Altherr hat zu Recht gesagt, dass wir auch mit dem Entwurf des Bundesrates, der ein wirklicher Kompromiss zwischen schwachen und starken Kantonen einerseits und Bund und Kantonen andererseits ist, noch eine Überdotation von 150 Millionen Franken haben. Wir gehen also nicht an die Limite; wir haben eine Reserve, auch für den Fall, dass sich wieder etwas verändern würde.

Im Übrigen ist das System so gebaut, dass wir in den nächsten vier Jahren wieder aufbauen würden, wenn es nicht reichen sollte - das ist selbstverständlich. Man kann jede Meinung haben, aber die Meinung, die davon ausgeht, dass dieser Mechanismus nur in eine Richtung geht, nämlich nur nach oben, ist natürlich nicht richtig, weil sie nicht in Übereinstimmung mit dem Gesetz ist. Das ist nicht die Meinung der Erfinder und Erfinderinnen des NFA. Die Geberkantone leisten namhafte Beiträge. Die Dotation im Ressourcenausgleich ist heute 25 Prozent höher, als sie im Jahr 2008 war. [PAGE 225] Geberkantone und Bund leisten also ihren Beitrag - zu Recht, das ist im System so vorgesehen, und ich denke, wir tun das auch so, wie wir das am Anfang immer gesagt haben.

Herr Ständerat Hösli, Sie verzeihen mir, wenn ich Ihnen etwas entgegne. Ich mache es nur auf der Basis von Zahlen, ich behaupte nicht irgendetwas. Ich möchte Ihnen gerne zwei Passagen vorlesen, damit man sieht, wie das System NFA, von dem ich wirklich überzeugt bin, tatsächlich funktioniert. Sie haben heute nur über Beträge von Zug und Schwyz und ich weiss nicht was gesprochen. Ich möchte Ihnen einmal sagen, was das pro Einwohner heisst, und ich möchte Sie auch bitten, den Wirksamkeitsbericht 2012-2015 wirklich einmal in allen Details anzuschauen, das ist nämlich noch interessant: "Im Referenzjahr 2014 weist Zug mit 2500 Franken die höchsten Beiträge pro Einwohner aus, gefolgt von Schwyz mit gut 1000 Franken. Die Kantone Genf und Basel-Stadt zahlen zirka 800 Franken pro Einwohner in den Ressourcenausgleich ein. Die ressourcenschwächsten Kantone Uri und Jura erhalten je etwas mehr als 2000 Franken im Referenzjahr 2014." Das ist der Ausgleich. Es ist gewollt und auch richtig, dass das so funktioniert.

Sie können noch weiter gehen, dann sehen Sie, wie der Mechanismus auch funktioniert, wenn man den Schwachen wieder etwas wegnimmt - ich war früher Vertreterin eines ressourcenschwachen Kantons -: "Bei den ressourcenschwachen Kantonen Obwalden, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Thurgau, Solothurn und Graubünden haben die Ausgleichszahlungen 2008-2014 abgenommen. Aus diesem Grund ist die mittlere Veränderung positiv, d. h., die Kantone erfahren eine Belastung. Demgegenüber sind die Ausgleichszahlungen in den Kantonen St. Gallen, Luzern, Aargau, Wallis, Freiburg, Neuenburg, Glarus, Bern, Uri und Jura angestiegen, d. h., die Kantone wurden im Beobachtungszeitraum zusätzlich entlastet." So funktioniert der Mechanismus, und das ist richtig und gewollt. Und jetzt wollen Sie hingehen und sagen: "Wir wollen den Mechanismus stoppen; er soll nicht mehr so funktionieren; wir wollen das immer weiter nach oben drehen."

Ich möchte Sie auch daran erinnern, dass in der Diskussion zur Verfassungsabstimmung 2004 genau diese Parameter die Grundlage waren. Geber und Nehmer haben immer gesagt, sie hielten sich dann ganz strikt an diesen Mechanismus. Alle waren damit einverstanden, die FDK damals auch. In der FDK waren damals Gabi Huber, die heute noch dafür einsteht, und Urs Gasche, der heute noch dafür einsteht und sagt, es sei eine Frage der Glaubwürdigkeit des Systems; es sei eine Frage der Rechtssicherheit, der Zuverlässigkeit, auch der politischen Diskussion. Sie beide machen sich sicher nicht speziell beliebt in ihren Kantonen, aber man wird anerkennen, dass sie sich weiterhin für die Glaubwürdigkeit, für Zusicherungen einsetzen, auch wenn das etwas ungemütlich werden kann. Im Übrigen war Herr Ständerat Hannes Germann damals noch Vertreter eines schwachen Kantons, heute eines starken. Wir haben heute neun starke Kantone, bald werden es zehn sein. Das Gleichgewicht kann sich dann irgendwann etwas verändern. Er hat auch diese Haltung vertreten und weiss, wie die Diskussion damals lief.

Herr Ständerat Graber hat gesagt, man müsste zuerst noch die KdK und die FDK fragen, was sie davon hielten. Schauen Sie, das ist etwas, das mich sehr beschäftigt und auch nachdenklich macht: Die KdK hat nicht eine einheitliche KdK-Meinung abgegeben. Dies entgegen damals, zur Zeit der Arbeiten am NFA, als wir uns aus föderalistischer Überzeugung wirklich dazu durchgerungen haben, eine Lösung vorzuschlagen. Die KdK hat eine Mehrheits- und eine Minderheitsmeinung abgegeben. Sie können dreimal raten, wer in der Mehrheit und wer in der Minderheit war. Die FDK hat dasselbe gemacht. Das ist das Problem, das wir heute haben. Wenn wir das hier in diesem Rat perpetuieren und einfach sagen, wir seien Vertreter eines Kantons und würden das machen, was sich in der FDK und in der KdK schon gezeigt habe, dann werden wir dieses NFA-System als System nicht noch ein paar Jahre lang weiterführen können; dann kann es nämlich nicht funktionieren. Daher möchte ich Sie schon bitten, wieder zum Grundgedanken des NFA zurückzukehren und sich zu überlegen, wie das wirklich umgesetzt werden soll.

Noch zum Antrag der Minderheit II (Theiler): Das ist ein Antrag zur Güte, der im System an sich möglich ist, ohne dass man am System etwas ändert. Er würde einfach die Anzahl Bemessungsjahre auf acht Jahre erweitern und entsprechend die Beiträge zuteilen. Das kann man machen. Man muss einfach in vier Jahren auch wieder eine Bemessungsperiode von acht Jahren nehmen. Das ist möglich und fördert möglicherweise die Berechenbarkeit für die einzelnen Kantone. Ich könnte mich einer solchen Lösung anschliessen, bin aber selbstverständlich klar der Auffassung, dass der Entwurf des Bundesrates und der Beschluss des Nationalrates der richtige Weg sind.

Wir haben vor Jahren ein Ausgleichssystem entwickelt. Wir haben ein nichtfunktionierendes System, das damals nur auf der schriftlich festgelegten Steuerbelastung beruhte und zu ganz unmöglichen Resultaten führte, durch ein Ausgleichssystem abgelöst, durch ein System, das auf einem echten, solidarischen Kompromiss beruht. Ich möchte Sie einfach bitten, dieses System jetzt weiterzuführen und im Rahmen des vorgesehenen Mechanismus auch Ihre Entscheide zu treffen, im Interesse eines wirklich funktionierenden Finanzausgleichs in der Schweiz.

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