Bieri Peter · Ständerat · 2015-03-17
Bieri Peter · Ständerat · Zug · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-17
Wortprotokoll
Wenn ich jetzt meine Minderheit I vertrete, kann ich auf die in dieser Sache unverdächtige und sachlich dargelegte Position des Bundesrates in seiner [PAGE 215] Botschaft hinweisen. Wer diese unvoreingenommen liest und nicht einfach nur schaut, was dem eigenen Kanton kurzfristig nützt, wird unschwer feststellen, dass der Vorschlag des Bundesrates und der Entscheid des Nationalrates den Voraussetzungen, wie wir sie mit dem Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich bei der Erarbeitung des NFA geschaffen haben, in rechtlich korrekter Form Rechnung tragen.
Nach der Kritik an meinen Argumenten in der Finanzkommission zitiere ich deshalb Frau Marina Carobbio Guscetti, die Kommissionsberichterstatterin der nationalrätlichen Finanzkommission, im Nationalrat am vergangenen 10. März: "Pour la majorité de la commission, la réduction de la dotation à la péréquation des ressources prévue par le Conseil fédéral se justifie dans la seconde période de financement. L'argument avancé est le fait que les objectifs de la péréquation sont réalisés et même dépassés en ce qui concerne la dotation minimale de 85 pour cent." Und weiter: "Pour la majorité de la commission, une augmentation de la dotation, tout comme son maintien au niveau actuel, seraient difficilement supportables, tant pour le budget de la Confédération que pour celui des cantons donateurs."
24 Mitglieder des Nationalrates aus Nehmerkantonen sind den gesetzlichen Vorgaben gefolgt und haben nicht nur geschaut, ob die Anpassung ihrem eigenen Kanton nützt. Ich erlaube mir, die Präsidentin der FDP-Liberalen Fraktion, Frau Nationalrätin Gabi Huber, anno dazumal Finanzdirektorin des Kantons Uri, zu erwähnen oder auch den Berner BDP-Vertreter Nationalrat Gasche, anno dazumal Finanzdirektor des Kantons Bern, des grössten Nehmerkantons. Ich zitiere Herrn Nationalrat Vitali, Luzern, der im Namen der FDP-Liberalen Fraktion ebenfalls am 10. März gesagt hat: "Wir sind der Meinung, dass die Anpassungen, die der Bundesrat vorschlägt, vertretbar seien. Man kann nicht ein Ziel vereinbaren und keine Konsequenzen ziehen, wenn es erreicht ist. So werden die gesetzlichen Grundlagen nicht ernst genommen, und die Bereitschaft der Kantone zur Mitgestaltung wird strapaziert. Wir dürfen nicht nur Verständnis verbreiten und dann alles beim Alten lassen: Das ist ein ungerechtfertigtes Ausspielen von Dominanz." Oder der Thurgauer SVP-Vertreter Markus Hausammann: "Die Fraktionsmehrheit nimmt die Erfüllung der Vorgabe, die Ressourcen auf mindestens 85 Prozent auszugleichen, zum Anlass, den vom Bundesrat vorgeschlagenen Korrekturen zuzustimmen." Oder Roland Fischer, Grünliberale Partei des Kantons Luzern, der aufgrund seiner früheren beruflichen Tätigkeit bei der Eidgenössischen Finanzverwaltung zu den wirklichen Kennern des NFA gehört: "Es ist sehr wichtig, dass wir als Parlament unsere Verantwortung wahrnehmen, insbesondere auch die Verantwortung bezüglich des Gesamtsystems des Finanzausgleichs und des Föderalismus. Da kann es auch nicht sein, dass wir einfach nur auf unseren eigenen Kanton schauen." Er sagte im Weiteren, die Anpassung bei den Dotationen sei "nicht nur aus sachpolitischen, sondern auch aus staatspolitischen Gründen notwendig".
Letztlich erlaube ich mir auch, die Aussagen von Frau Bundesrätin Widmer-Schlumpf in jener Sitzung des Nationalrates zu zitieren. Sie ist heute für die Bundesfinanzen zuständig und war bei der Ausgestaltung des NFA ja Präsidentin der Finanzdirektorenkonferenz, sie war also an vorderster Stelle bei der Ausgestaltung des NFA mit dabei. Sie sagte am 10. März im Nationalrat Folgendes: "Ich möchte auch all diejenigen, die beim Beginn des NFA dabei waren, daran erinnern, was man mit diesen mindestens 85 Prozent gemeint hat. Man hat es immer am schweizerischen Durchschnitt ausgerichtet und gesagt: Die Mittelausstattung des schwächsten Kantons soll mindestens 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts betragen. Von daher war sie dann natürlich meist höher als dieser Mindestwert. Es war nie die Meinung, dass die Minimalausstattung beliebig auf 90 oder 95 oder 100 Prozent erhöht werden könne, sondern man wollte den schwächsten Kanton auf 85 Prozent bringen und die anderen Kantone logischerweise etwas darüber. Der Bundesrat bittet Sie deshalb, dem Ausgleichsgedanken, der damals von allen Kantonen unterstützt wurde, Rechnung zu tragen und jetzt, wo das System anwendbar ist, es auch anzuwenden. ... Es geht hier nicht um eine Entlastung des Bundeshaushalts, sondern darum, dass wir von dem Gebrauch machen, was wir im Bundesgesetz über den Finanz- und Lastenausgleich vorgesehen haben, dass wir von der Steuerungsmöglichkeit des Parlamentes hier und heute Gebrauch machen, weil die Parameter ganz klar sind. Es geht um die Glaubwürdigkeit eines Systems, das wir miteinander beschlossen haben. Es geht auch um ein staatspolitisches Interesse, auch um das Interesse der Geberkantone. Die Geberkantone haben ihren Beitrag innerhalb der Eckwerte dieses Systems zu leisten, aber man kann von ihnen eigentlich nicht erwarten, dass sie über die Erreichung der Ziele dieses Systems hinaus Beiträge leisten. Das ist auch eine Frage der nationalen Kohäsion und des nationalen Verständnisses füreinander."
Niemand kann begründen, weshalb ressourcenschwache Kantone in den nächsten Jahren Überschüsse schreiben, während wir Geberkantone infolge der massiv gestiegenen NFA-Beiträge dreistellige Millionendefizite schreiben, Rückstellungen auflösen oder gar die Steuern zu erhöhen haben. Auch ist es ein Trugschluss zu glauben, Geberkantone seien per se Tiefsteuerkantone. Es ist auch nicht redlich zu behaupten, die Diskrepanzen seien grösser geworden, und das als Grund gegen den Entwurf des Bundesrates aufzuführen. Die Disparitäten haben sich in den vergangenen vier Jahren verringert, und die Nehmerkantone haben die Steuerbelastung überproportional senken können. So sind etwa die kantonalen Unternehmenssteuergewinne in meinem Nachbarkanton Luzern noch rund halb so hoch wie in meinem Kanton Zug. Andere Geberkantone wie Zürich, Genf oder Basel-Stadt ihrerseits haben sogar hohe Steuern.
Die Geberkantone haben im Verlaufe der Diskussion des Wirksamkeitsberichtes die aus ihrer Sicht berechtigten Forderungen zurückgenommen, wohl um die Stimmenverhältnisse wissend und darum, dass sie im Parlament nicht ungeteilte Zustimmung finden würden, obwohl sich ihre Argumente gut begründen lassen. Dass nun aber unser Rat hingeht und vorschlägt, auch die im Gesetz festgelegte Mindestausstattung sei zu ignorieren, wird in unseren Kantonen nicht verstanden. Gerade wir als Standesvertreter von Geberkantonen, die wir damals trotz grosser Opposition in unseren Kantonen zu diesem Projekt gestanden sind und es bei der Volksabstimmung verteidigt haben, müssen uns heute etwas geprellt vorkommen und uns den Vorwurf gefallen lassen, als "etwas leichtgläubig" bezeichnet zu werden, wie es heute in "meiner" Zeitung stand. Die Solidarität - und schon gar nicht die freiwillige - zwischen den Kantonen lässt sich aber mittelfristig nicht stärken, wenn die Geberkantone ohnmächtig zusehen müssen, wie die sich in der Mehrheit befindenden Nehmerkantone entgegen den gesetzlichen Vorgaben und den abgegebenen Versprechen einfach über die Geberkantone verfügen. Erstere tragen vielleicht im Moment einige Millionen Franken mehr nach Hause, der freundeidgenössischen Solidarität und dem Vertrauen in das von uns allen gemeinsam geschaffene Gesetz leisten sie jedoch keinen Dienst.
Ich bitte Sie, dies alles zu bedenken und hier dem bundesrätlichen Entwurf bzw. dem Beschluss des Nationalrates zu folgen.