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Hösli Werner · Ständerat · 2015-03-17

Hösli Werner · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-17

Wortprotokoll

Es geht ja bei der Beurteilung der Finanzausgleichsdotierung um zwei Aspekte. Zunächst geht es um den Richtwert einer Minimalausstattung von 85 Prozent für den ressourcenschwächsten Kanton. Man kann diesem Wert auch Richtgrösse sagen; so wurde er damals in der Debatte 2007 benannt. Eine Richtgrösse darf auch einmal unterschritten, aber ebenso auch einmal überschritten werden. Die Unterschreitung erfolgte in der ersten Vierjahresperiode des NFA. Da hat der ressourcenschwächste Kanton diese 85 Prozent per saldo nicht erreicht. Niemand von den Nehmern und im Speziellen nicht der betroffene Kanton hat nach einer Erhöhung der Dotierung gerufen, dies, obwohl auch die Disparitäten im gleichen Zeitraum gestiegen waren. Wäre man so gesetzestreu gewesen, wie man dies heute von den Gebern verlangt, wäre damals unter allen Prämissen eine Erhöhung notwendig gewesen. Jedoch forderten die Geber schon damals Anpassungen nach unten. Aber - und das ist nicht meine Erfindung - prioritär sind und bleiben in dieser Sache die Disparitäten, und zwar hauptsächlich bei der Leistungsfähigkeit, welche sich jedoch auch heute noch in eine andere Richtung entwickelt. Der ressourcenstärkste Kanton hat heute fast 450 Prozent Ressourcen mehr als der schwächste. Beim Start waren es noch ungefähr 350 Prozent.

Der NFA ist ein Jahrhundertwerk. Dahinter steckt ein sehr kluger und nachhaltiger Gedanke im Sinne der Schweiz. Es gibt in diesem unserem Land ganz unterschiedliche Ausgangslagen der Kantone. Es ist also keineswegs abhängig von der Qualität der Regierungstätigkeit, ob ein Kanton ressourcenstark oder ressourcenschwach ist. Ich bin überzeugt, dass auch die Regierungen und Parlamente der ressourcenschwachen Kantone die gleich gute Arbeit machen wie die anderen. Das ist ein ganz entscheidender Aspekt für meine Haltung in dieser Sache.

Die Unterschiede entstehen also aus strukturell-geografischen Gründen. Daher rührt auch die sehr intelligente Priorisierung auf die Reduktion der Disparitäten. Was würde denn passieren, wenn nicht darauf das Hauptaugenmerk gerichtet wäre? Die wirtschaftlich und geografisch bevorteilten Kantone würden ihre Ressourcen laufend steigern, diese immer weniger besteuern und damit wieder neue Grossressourcen anziehen. Das Umgekehrte würde in den anderen Regionen passieren. Die wirklich guten Ressourcen würden in die starken Kantone abwandern, weil dort die Besteuerung auf einem absoluten Minimum wäre, und die verbleibenden Ressourcen müssten noch höher besteuert werden. Die Schere würde immer weiter und immer weiter aufgehen.

Im Immobilien- und Mietbereich würde eine Entwicklung einsetzen, die noch verheerender wäre, als sie heute schon ist. In den ressourcenstarken Kantonen könnte sich ein Normalsterblicher eine Miete gar nicht mehr leisten. Aber wer mehrere Hunderttausend Franken versteuert oder diese mindestens zur Verfügung hat, kann natürlich in einem sehr steuergünstigen Kanton locker monatlich 3000 bis 4000 Franken mehr für die Miete bezahlen; es lohnt sich für ihn immer noch. So werden die schwachen bis höchstens mittelstarken Steuerzahler in die ressourcenschwachen Kantone verdrängt, und die Gutverdienenden und Reichen drängen in die steuergünstigen und wirtschaftlich hervorragend angeschlossenen Regionen respektive Kantone. Ich meine, wenn man heute schon sieht - so wurde es im Nationalrat erläutert -, dass z. B. in Delsberg eine Familie mit zwei Kindern und einem Bruttoeinkommen von 100 000 Franken gut 9000 Franken Steuern bezahlt, währenddem die gleiche Familie in Zug 1600 Franken Steuern bezahlt, also fünfeinhalbmal weniger, müssen doch alle Alarmglocken läuten.

Wo geht denn diese Schweiz hin? Es ist doch logisch, dass ein Ausgleichssystem auf solche Unterschiede - um nicht zu sagen: Ungerechtigkeiten - reagieren muss. Diese Priorisierung der Verringerung der Disparitäten ist deshalb der erste und wichtigste Ansatz des NFA. Und so steht es auch in der Bundesverfassung. Ich habe es schon in der Kommission zitiert und mache es auch hier. Der damalige Kommissionssprecher hat im Jahre 2007 in der Debatte zum Beschluss des heutigen NFA Folgendes gesagt: "Als erstes Ziel verlangt die Verfassung, die Unterschiede in der finanziellen Leistungsfähigkeit zwischen den Kantonen seien zu verringern. Der Finanzausgleich, vertikal und horizontal, soll also so angelegt werden, dass er die Disparitäten zwischen den Kantonen nicht nur stabilisiert, sondern diese Disparitäten verringert. Grundgedanke hinter dieser Forderung ist die Stärkung des Föderalismus durch Festigung der Eigenständigkeit der Kantone und Erhalt ihrer Finanzquellen, ohne materielle Eingriffe des Bundes, sprich materielle Steuerharmonisierung. An der Stärkung dieser Positionen und damit eines funktionierenden Föderalismus müssen alle Kantone, ob ressourcenstark oder ressourcenschwach, ob arm oder reich, ein besonderes Interesse haben." (AB 2007 S 124) Dem ist, wie ich meine, nichts mehr hinzuzufügen.

Nun noch ein Wort zum Bundesbeitrag, auch wenn es die Frau Bundesrätin nicht gerne hört und sie mich dafür sicherlich wieder rügen und korrigieren wird: Ich sehe keinen Grund, warum sich der Bund beim Ressourcenausgleich [PAGE 217] entlasten soll. Der Bundesbeitrag wurde aufgrund der Aufgaben- und Kostenentflechtung im Rahmen des NFA festgelegt. Das heisst, dass sich der Bund im Rahmen seines Engagements für den Ressourcenausgleich per saldo von gleich hohen Kosten zuungunsten der Kantone hat entlasten können. Das wusste man im Jahr 2007 noch und justierte den Ausgleich nur über die Beiträge der Geberkantone. Dass es dann rauf- oder runtergehen kann, ist systembedingt. Das ist bei anderen Kosten nach der Aufgabenentflechtung auch so geschehen. Warum jetzt der Bund beim Grundbeitrag entlastet werden soll, ist für mich einfach nicht ganz nachvollziehbar. Man kann es hier wirklich einmal wörtlich nehmen.

Der langen Rede kurzer Sinn: Halten Sie an Ihrem Entscheid fest.