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Schwaller Urs · Ständerat · 2015-03-17

Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-17

Wortprotokoll

Der Finanzausgleich, der Ressourcen- und Lastenausgleich zwischen Bund und Kantonen bzw. zwischen den Kantonen untereinander, war und ist noch immer eine gute Antwort auf die Angriffe gegen die kantonale Steuerhoheit. Er ist damit - ich unterstreiche das ebenfalls - ein Nein zu einer materiellen Steuerharmonisierung unter den Kantonen, die ich nach wie vor ablehne, obwohl ich in einem Kanton mit sehr hohen Steuern wohne. Der Finanzausgleich zwischen standortmässig ungleich begünstigten Kantonen - Jura ist nicht Schwyz, Jura ist nicht Zug im Wirtschaftsraum Zürich, Freiburg ist nicht Zürich - bleibt auch eine taugliche Antwort auf die immer weiter gehende Zentralisierung von Aufgaben. Wenn ich in einem finanziell schwächeren Kanton eine Aufgabe für den Bürger aus finanziellen Gründen nur schlechter erfüllen kann als in einem finanzstarken Kanton, dann wird die Versuchung gross, diese Aufgabe und ihre Finanzierung dem Bund zu übertragen und einheitliche Standards zu schaffen.

Wir diskutieren heute ja nur noch über die Mindestausstattung von 85 Prozent. Ganz knapp vom Tisch ist, dass die durch den Nationalratsentscheid beim Bund eingesparten Mittel gleich wieder ausgegeben worden wären und ins soziodemografische Ausgleichsgefäss hätten einbezahlt werden müssen. Das wird aber ein Thema bleiben, weil es ja letztlich keinen Kanton etwas kostet. Es wird inskünftig auch hier wichtig sein, Mehrheiten zu schaffen.

Die 85 Prozent des schweizerischen Durchschnitts - ich sage es noch einmal - sind ein anzustrebendes Ziel, ein Richtwert. In der ersten Periode, 2008 bis 2011, wurde dieser Richtwert nicht erreicht, ohne dass sofort Änderungen beschlossen worden wären. Wäre es ein mathematischer, ein rechnerischer Wert, dann hätte man ja bereits damals Anpassungen vornehmen müssen. Heute haben alle Kantone den Wert erreicht. Gleichzeitig sind die Unterschiede beim Ressourcenpotenzial der Kantone grösser geworden. Die Steuerdisparität hat nicht abgenommen. Das sage nicht nur ich, das hat in der Nationalratsdebatte auch die Finanzministerin bestätigt, und ich bin froh, dass sie das getan hat.

Meines Erachtens spricht heute mehr für eine Verstetigung der bisherigen Praxis als für eine Änderung bzw. für eine sofortige rechnerische Anpassung. Bei der nächsten Diskussion werden wir dann auch die vom Bund erwarteten Zahlungen für die neue Unternehmensbesteuerung kennen. Sie werden mir nun sagen, das sei ein anderes Dossier, das habe damit überhaupt nichts zu tun - sicher, aber Ausgleichszahlungen des Bundes in Milliardenhöhe für die Unternehmenssteuer bleiben Zahlungen in Milliardenhöhe. Diese Ausgabe bleibt, und sie wird dann auch mitzuberücksichtigen sein.

Ich bin - das ist meine letzte Bemerkung - auch nicht überzeugt, dass wir heute gut beraten sind, die Vergleichsperiode von vier auf acht Jahre zu erhöhen, wie dies der Kompromissantrag will. Wenn man dies heute tut, in welcher Form auch immer, dann wird man auch in vier Jahren mit einer Periode von acht Jahren fahren müssen. Wir können ja nicht alle vier Jahre die Vergleichs-, die Referenzperiode anpassen. Das alles ist meines Erachtens nicht überzeugend.

Ich lade Sie ebenfalls ein, dem Antrag der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.