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Stähelin Philipp · Ständerat · 2001-11-28

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-11-28

Wortprotokoll

Eigentlich habe ich Freude an dieser Motion. Weshalb? Weil sie ausgerechnet von einem Glarner stammt. Sehen Sie, ich erinnere mich noch gut - ich bin nicht allein damit - an eine Konferenz der Ostschweizer Kantonsregierungen. Sie fand sinnigerweise in Näfels statt, und wir behandelten das Konkordat, das dann ja zustande kam. Das ging so lange gut, bis der Vorgänger von This Jenny, Chäpp Rhyner, eintraf, etwas verspätet, weil er vorher an einer Sitzung des Ständerates teilgenommen hatte, und dann - darf ich das so sagen? - wirklich mit der Schaufel Sand ins Getriebe warf. Er wies darauf hin, dass es natürlich wohl überall möglich sei, das Submissionswesen zu vereinheitlichen - aber doch bitte ohne den Kanton Glarus. Wenn ich mich noch richtig erinnere, waren seine Worte in etwa so: "Ja, das hätte gerade noch gefehlt, dass jemand mir in Elm dreinreden würde bei der Arbeitsvergabe." Und wenn ich mich auch noch richtig erinnere, war Chäpp Rhyner damals nicht nur Ständerat, sondern auch noch Baudirektor des Kantons Glarus und Gemeindeammann von Elm. Das tut nichts zur Sache, aber ich freue mich nun; ich freue mich über das Votum aus dem Glarnerland.

Ich freue mich aber auch über etwas anderes: dass nämlich das Konkordat in der Folge zustande kam. Die Kantone haben sich mit dieser Übung furchtbar schwer getan, aber sie haben ein Konkordat zustande gebracht. Dieses Konkordat ist nicht so schlecht, wie es der Motionär meint. Es ist aber noch nicht sehr lange in Kraft. Sie müssen sich jetzt einfach vorstellen, wie viel Zeit es braucht, bis dieses Denken, das ich vorhin exemplifiziert habe, aus den Köpfen der Gemeindebehörden verschwunden ist. Es geht weniger um die Kantone, es geht mehr um die Gemeindebehörden.

Sie müssen sich auch vorstellen, wie lange es geht, bis sich zu diesem Recht eine Praxis entwickelt hat. Es gibt heute meines Wissens noch sehr wenige höchstrichterliche und dann auch noch praxisbildende Entscheide zu diesem Konkordat. Selbstverständlich bleiben in dieser Phase die Entscheide der einzelnen Verwaltungsgerichte der Kantone noch unterschiedlich. Das liegt in der Natur der Sache, das braucht seine Zeit. Ich bin überzeugt, dass hier dann auch eine Vereinheitlichung in der Rechtsprechung greifen wird. In Bezug auf die Rechtsetzung, lieber Kollege Jenny, haben wir keinen Handlungsbedarf; es geht nun darum, dass sich auch die Praxis einheitlich herausbildet. Die Rechtsgrundlage ist gegeben und genügt mit diesem Konkordat.

Ein Letztes auch noch einmal: Meines Erachtens ist hier die Verfassungsgrundlage für ein Einwirken des Bundes schlicht nicht gegeben; das ist Sache der Kantone. Sie haben ihre Pflicht und ihre Verantwortung mit dem Erlass des Konkordates wahrgenommen. Ich meine, jetzt müssen wir ihnen auch Zeit lassen, dieses Konkordat zum Tragen zu bringen.

Ich bin froh, dass Kollege Jenny mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden ist. In meinen Augen wäre auch ein Postulat nicht notwendig. Aber ich habe nichts gegen die Überweisung eines Postulates einzuwenden, weil es ja dann primär auch darum geht, hier die gemachten Erfahrungen etwas zu sammeln - und Erfahrungen sind immer etwas Gutes, da kann ich zustimmen.