Pfisterer Thomas · Ständerat · 2001-11-28
Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2001-11-28
Wortprotokoll
Der Aargau ist kein schwarzes Schaf, Kollege Jenny! Der Motionär hat in seinem Text in aller Öffentlichkeit, nicht nur im Protokoll, zwei Kantone ohne nähere Abklärungen in den "Scheibenstand" - nicht ins Schützenhaus - gestellt. Das darf nicht unwidersprochen bleiben, und dann möchte ich auch in der Sache selbst noch etwas sagen. Dies als Vorbemerkung zum Beispiel des Kantons Aargau, das Sie verwendet haben.
In der Hauptsache bin ich jetzt selbstverständlich froh, dass Kollege Jenny mit der Überweisung als Postulat einverstanden ist. In der Form der Motion wäre ja kaum eine Begründung möglich gewesen.
Der Motionär argumentiert mit diesem schlechten Beispiel, liefert aber keine Begründung. Er weist auf diese Studie hin, und darin habe ich jedenfalls diese Begründung nicht gefunden. Im Gegenteil! Wenn ein Kanton in dieser Branche Lob verdient - ich mache jetzt nicht in "Heimatschutz" -, dann der Aargau, der seit sechs Jahrzehnten eine liberale Submissionsordnung kennt, seit je mit Beschwerdeverfahren und aufschiebender Wirkung in jedem einzelnen Fall. Das ist nun wirklich erstaunlich: Nicht einer dieser Fälle, die Sie da angesprochen und jetzt auch mündlich wieder erwähnt haben, betrifft Bundessubventionen. Nicht ein einziger betrifft das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen! Und überhaupt gibt es kaum "Heimatschutzfälle", die vor Verwaltungsgericht gekommen sind.
Nun, mein Kropf ist geleert, die Arena ist gereinigt, und jetzt kommen wir zur Sache. Für die Motion besteht kein Grund. Der Bund hat nämlich gar nicht die Kompetenz zur Gesetzgebung im öffentlichen Beschaffungswesen. Das ist ja der Grund, weshalb wir das Konkordat machen mussten! Das öffentliche Beschaffungswesen im Bundesgesetz beschränkt sich nämlich auf die Bundesbehörden. Ich nehme gerne Kenntnis vom europapolitischen Eifer meines Kollegen und werde ihn vielleicht bei Gelegenheit einmal daran erinnern. Ich jedenfalls habe die Bundesämter etwas anders erlebt, als das bei ihm offenbar der Fall war. Wir sind uns aber sicher einig - in diesem Sinne kann ich sehr versöhnlich schliessen -, dass eine Evaluation dieser Erfahrungen der letzten rund sechs Jahre nichts schadet, bei den Kantonen, aber auch beim Bund und bei der Branche. Sollte sich nachher zeigen, dass die Gesetzgebung geändert werden muss, kann man selbstverständlich auch darüber sprechen, aber dann auf dem demokratischen Wege über eine Revision der Bundesverfassung.