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Jenny This · Ständerat · 2001-11-28

Jenny This · Ständerat · Glarus · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-11-28

Wortprotokoll

Ich danke dem Bundesrat, dass er bereit ist, mein Anliegen im öffentlichen Beschaffungswesen entgegenzunehmen. Ich weiss zwar, dass das grundsätzlich niemanden gross interessiert, trotzdem möchte ich ein paar Ausführungen machen, vor allem zuhanden des Amtlichen Bulletins.

Dem Bundesrat muss ich attestieren, dass er sich in den letzten Jahren wirklich bemüht hat, Transparenz und eine Liberalisierung im öffentlichen Beschaffungswesen zu erzielen. In der Praxis zeigt sich allerdings ein mehr als tristes Bild. Obwohl wir schon lange von einem Markt Europa sprechen, spielt nicht einmal der Binnenmarkt, geschweige denn der Markt zwischen Nachbarkantonen. Jeder Kanton interpretiert seine Submissionsvorschriften auf seine Art und Weise und, was noch viel schlimmer ist, nach den jeweiligen Befindlichkeiten seiner Chefbeamten. Beispiele gefällig? Ihnen ist sicher auch bekannt, wenn Sie über Land fahren, dass sich jeweils ganze Fussballmannschaften zu Arbeitsgemeinschaften zusammenschliessen. Das kann aus politischen Überlegungen erfolgen, das kann aber auch sein, weil man Kapazitäten und Kernkompetenzen in einer einfachen Gesellschaft vereinheitlichen will. Rechtlich haftet aber selbstverständlich jeder dieser Gesellschafter solidarisch, und die Bauherrschaft kann sich an jenen wenden, der zu diesem Zeitpunkt wirtschaftlich am besten dasteht. Das hat also für die Bauherrschaft auch grosse Vorteile.

Unter dem legitimen Aspekt, dass das billigste Angebot nicht unbedingt das wirtschaftlich günstigste ist, werden die anbietenden Unternehmungen jeweils einem je nach Auftrag unterschiedlichen Bewertungssystem unterzogen. Das kann z. B. so geschehen, dass ein Anbieter mindestens zwei vergleichbare realisierte Objekte vorweisen muss, um in diesem Teilbereich eine maximale Punktzahl zu erzielen. Dem ist absolut nichts entgegenzuhalten, wenn nun nicht plötzlich findige Köpfe, aus welchen Gründen auch immer, ein System aufstellen würden, bei dem eine Arbeitsgemeinschaft, in der drei Partner zusammenarbeiten, plötzlich drei Mal mehr ausgeführte Objekte vorweisen müsste, um die maximale Punktzahl zu erreichen, als der Einzelanbieter, der offensichtlich bevorzugt werden soll. Dies, ohne dass dieses seltsame Vorgehen vorgängig bekannt gegeben worden wäre - von einer transparenten Gewichtung der einzelnen Kriterien ganz zu schweigen. Das wäre nicht so schlimm, aber nur die Punktedifferenz aus der Betrachtungsweise Arbeitsgemeinschaft/Einzelunternehmung kann einen Preisvorteil von 800 000 bis 900 000 Franken auf einen Schlag wettmachen. Leider ist das - und das ist das Problematischste - kein Einzelfall. Es gäbe x Beispiele zu nennen, wie die Submissionsregeln interpretiert werden, umgebogen werden, bis es einem passt.

Unter diesem Aspekt werden natürlich Klein- und Mittelbetriebe benachteiligt. Ebenfalls dürfte der Markt längerfristig nicht mehr spielen, da sich bei grösseren, anspruchsvolleren Objekten schlussendlich nur noch zwei bis drei Anbieter finden lassen. Nun kann man aber argumentieren: Wenn wir höher vergeben, wenn wir Steuergelder verschenken, findet ein Return infolge von Steuern statt. Das würde ich nun wirklich nicht überbewerten. In der Regel sind das die Unternehmungen, die sehr dürftig Steuern bezahlen. Wir Klein- und Mittelbetriebe buchen auf dem Konto "Blumen und Konfekt" ab, was da an Steuern retour kommt. Dieser Aspekt ist nicht nachvollziehbar.

Im ruinösen Wettbewerb macht der gelebte Protektionismus in der Schweiz nach wie vor betroffen, aber auch wütend, ohnmächtig und teilweise sogar hilflos. Da brüten Stäbe von Ingenieuren wochenlang über Offerten, opfern Freitage und bleiben sonntags den Familien fern, um nachher mit nicht nachvollziehbaren und intransparenten Entscheiden ausgehebelt und ausgebootet zu werden.

Die Situation ist viel schlimmer, als wir Politikerinnen und Politiker wahrhaben wollen. Diese Willkür, diese vorgängig fehlende Gewichtung der Submissionskriterien, kostet den Steuerzahler pro Jahr, man höre und staune, über 100 Millionen Franken. Es mutet doch einigermassen grotesk an, wenn wir, zu Recht, während den Budgetdebatten Tausendernoten umherschieben, wenn wir berechtigte Anliegen von Kollege Plattner ablehnen müssen - das tut meinem Herzen weh - und hier Millionen Franken völlig unnötig "verbraten".

Nun wird natürlich selbstverständlich immer auf die Rechtsmittelbelehrung hingewiesen. Doch das nützt dem Nichtberücksichtigten rein gar nichts, denn erstens wird aufschiebende Wirkung nur selten erteilt, und bis der Entscheid, wenn überhaupt, vorliegt, ist das Objekt schon lange gebaut. Ausser Spesen ist letztlich nichts gewesen. Im Übrigen, und das ist eines der trübsten Kapitel in diesem Land, gibt es in gleichen Fällen so viele unterschiedliche Verwaltungsgerichtsentscheide, wie es Kantone gibt. Das mag Sie überraschen, aber das habe ich eins zu eins erlebt.

Was kann man machen? Diese Frage stellt sich - man kann debattieren, so lange man will. Was kann man machen? Die einzige Stelle, die hier Remedur schaffen könnte, wäre das Bundesamt für Strassen. Dieses muss nämlich Projekte, die vom Bund subventioniert werden, absegnen und zurücksenden. Die Erfahrung zeigt aber, dass es entweder die Kantonsautonomie sehr hoch leben lässt oder aber völlig überfordert ist. Denn nur so ist es erklärbar, dass es selbst Vergebungsanträge, die wirklich gegen alle Regeln der Submissionsvorschriften verstossen, kommentarlos absegnet.

Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme, dass Transparenz, Wettbewerb, Gleichbehandlung und Wirtschaftlichkeit für ihn nach wie vor wegleitend sind; doch ich muss heute leider feststellen, dass diesen Kriterien nicht nachgelebt wird. Die Interkantonale Vereinbarung vom 25. November 1994 über das öffentliche [PAGE 798] Beschaffungswesen funktioniert nicht, noch nicht oder ungenügend. Die Anbieter sind nach wie vor zu oft auf den Goodwill der vergebenden Instanzen - sprich: Chefbeamten - angewiesen. Da wird ihnen faktisch auch ein Maulkorb umgehängt. Ich bin sehr wohl für Kantonsautonomie. Aber wenn der Bund schon einzelne Objekte mit 70 bis 80 Prozent subventioniert, hat er eben auch ein Mitspracherecht und eine Kontrollfunktion.

Ich bin dem Bundesrat dankbar, wenn er die bevorstehende Revision kritisch angeht. Vor allem bin ich ihm dankbar, wenn er nicht nur filtrierte Berichte berücksichtigt. Sofern tatsächlich auf Fakten, die vorhanden sind, abgestützt wird, werden wir unschwer feststellen können, dass hier tatsächlich Handlungsbedarf besteht. Es gibt auch Kantone, die pro Jahr 80 bis 90 Verwaltungsgerichtsentscheide hängig haben. Das spricht Bände.

Ich habe die Hoffnung noch nicht aufgegeben, zu hoffen ist ja immer erlaubt. Ich bin mit der Umwandlung in ein Postulat einverstanden.