Guhl Bernhard · Nationalrat · 2015-03-20
Guhl Bernhard · Nationalrat · Aargau · Fraktion BD · 2015-03-20
Wortprotokoll
Ich weiss, es ist Freitagmorgen, und Sie möchten bald nach Hause, deshalb mache ich es kurz.
Die parlamentarische Initiative verlangt Folgendes:
1. Die jeweilige Erwachsenenschutzbehörde wird verpflichtet, das Betreibungsamt am Wohnsitz der betroffenen Person über die Ergreifung oder Aufhebung einer Massnahme des Erwachsenenschutzrechts zu informieren.
2. Die Information über die Erwachsenenschutzmassnahme ist im Betreibungsregister einzutragen und vom Betreibungsamt Dritten bei deren Einholung eines Betreibungsregisterauszugs weiterzugeben.
Nachdem beide Kommissionen für Rechtsfragen der Initiative für die erste Phase Folge gegeben hatten, arbeitete die Kommission des Nationalrates einen Entwurf aus, welchen sie in die Vernehmlassung schickte. Das Vernehmlassungsergebnis war negativ. 18 Kantone qualifizierten die Vorlage als unnötig, untauglich, zu aufwendig oder zu kompliziert. Zudem verursacht die Vorlage Mehraufwände bei der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) und bei den Betreibungsämtern. Weiter gibt die Mehrheit der Kommission zu bedenken, dass private Register an sensible Informationen über Privatpersonen gelangen könnten. Es sei auch nicht gewährleistet, dass diese Register dann auch aktualisiert werden, wenn die Erwachsenenschutzbehörde einen Entscheid rückgängig macht oder ändert. Die Stigmatisierung von Personen würde also weitergehen, obwohl die Revision des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts das Ziel hatte, die Stigmatisierung zu verhindern. Diese hat es beim Entzug der Handlungsfähigkeit gegeben, denn diese Massnahmen wurden in den jeweiligen kantonalen Amtsblättern publiziert.
Seien Sie zudem ehrlich: Besteht wirklich Handlungsbedarf? Von wie vielen Fällen sprechen wir, in denen eine bevormundetete Person einen Vertrag unterschrieben hat? Das geltende Recht der Erwachsenenschutzbehörde ist seit dem 1. Januar 2013 in Kraft. Bevor wir dieses Recht bereits wieder ändern, sind erste Erfahrungen zu machen. Konkrete Fälle der befürchteten Probleme wurden überdies nicht bekannt. Das geltende Recht bietet bereits heute die Möglichkeit, bei der Kesb Auskünfte einzuholen.
Die Kommissionsmehrheit hat mit 13 zu 10 Stimmen entschieden, die parlamentarische Initiative abzuschreiben.