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Baumann Isidor · Ständerat · 2015-03-18

Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2015-03-18

Wortprotokoll

Bei Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b wurde in der Kommission der Antrag gestellt, diesen Absatz mit "sowie Saat- und Pflanzgut" zu ergänzen. Begründet wurde das damit, dass Nahrungsmittel, Futtermittel und teilweise auch Heilmittel von Saat- und Pflanzgut abhängig seien. Nicht zuletzt muss für verschiedene Lebens- und Futtermittelproduktionen Saat- und Pflanzgut importiert werden, deshalb soll es im Gesetz auch aufgeführt sein. Der Bundesrat argumentierte, man solle das Gesetz so minimal wie möglich formulieren. Saat- und Pflanzgut sei in Absatz 2 Buchstabe d unter Roh- und Hilfsstoffen für die Landwirtschaft als lebenswichtiges Gut erfasst. Die Aufzählung der Gesetzesartikel sei nicht abschliessend, und das Sortiment lebenswichtiger Güter und Dienstleistungen werde laufend überprüft und, falls notwendig, auch angepasst.

Die Kommission liess sich von dieser Argumentation nicht überzeugen. Sie gewichtete die Lebenswichtigkeit von Saat- und Pflanzgut höher und stimmte mit 8 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung der Ergänzung zu.

Ich beantrage Ihnen, der Kommission zu folgen.