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Maissen Theo · Ständerat · 2001-12-03

Maissen Theo · Ständerat · Graubünden · Christlichdemokratische Fraktion · 2001-12-03

Wortprotokoll

Dieses Geschäft ist vom Nationalrat mit einem Gegenvorschlag zurückgekommen, der dahin geht, dass im Strassenverkehrsgesetz neu eine Bestimmung aufgenommen wird, die einen autofreien Sonntag ermöglicht - jeweils während einer Zeitdauer von morgens um 5 Uhr bis abends um 22 Uhr, also während 17 Stunden -, und zwar am Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag. Das Ganze wäre im Sinne eines Versuches zu [PAGE 820] verstehen, der vier Jahre dauern würde. Dann müsste man das überprüfen und sich überlegen, ob man diese Regelung definitiv in das Gesetz aufnehmen will oder nicht. Es sind in dieser Gesetzesbestimmung bereits Ausnahmen stipuliert und ausformuliert. So sind der öffentliche Verkehr und berufsmässige Fahrten mit Gesellschaftswagen davon ausgenommen. Die ständerätliche Kommission hat zusätzlich eine Ausnahme betreffend die Fahrten von und mit behinderten Personen aufgenommen. Zudem hat der Bundesrat die Möglichkeit, weitere Ausnahmen zu bestimmen.

Die Mehrheit Ihrer Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen ist nun der Auffassung, dass wir uns dem Nationalrat, mit der erwähnten Ergänzung betreffend die behinderten Personen, anschliessen sollten. Wir haben diesen Antrag weniger deshalb gemacht, weil es damit den Initianten ermöglicht würde, die Initiative zurückzuziehen, sondern wir sind der Meinung, dass heute in weiten Kreisen der Bevölkerung das Bedürfnis besteht, einmal im Jahr den privaten Verkehr einzuschränken, Freiraum für Besinnung und Lebensfreude zu schaffen - eine Erfahrung in einer neuen, sonst nicht erlebbaren Dimension ohne den Privatverkehr.

Für mich ist dieser Vorschlag insbesondere deshalb positiv, weil der autofreie Sonntag auf den Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag festgelegt wird. Ich denke, dass dieser Tag, der sich im Laufe der Zeit von der Bedeutung her vielleicht etwas abgeschliffen hat, eine Aufwertung erfahren kann, so, dass es für diesen Tag des Dankes, der Busse und des Gebetes ein neues Bewusstsein gibt. Ich denke, dass ein solcher Tag gerade mit Blick auf die Ereignisse der jüngsten Zeit sicher etwas ist, das gut tut und das Bewusstsein für den Zusammenhalt in der Gesellschaft fördern kann.

Wie man den verschiedenen Schreiben entnehmen kann, die wir in dieser Sache bekommen haben, wird es ferner ein Erlebnis für die Jugend sein, Lebensqualität einmal im Jahr ohne die "automobile Mobilität" zu erfahren. Ich möchte, wenn ich die Jugend angesprochen habe, nur aus einem Brief zitieren, nämlich aus dem Schreiben des Forums der Jugendsession. Man schreibt uns, dass dieses Jugendparlament der Meinung sei, ein stiller, autofreier Sonntag würde zu einem besinnlichen Buss- und Bettag passen und autofreie Sonntage würden die schweizerische Bevölkerung für das Thema Umweltschutz sensibilisieren. Nicht zuletzt - das finde ich vor allem positiv - meinen die jungen Leute, dass damit ein umweltpolitisches Signal für die kommende Generation gesetzt würde.

Nun gibt es freilich verschiedene Vorbehalte gegen diesen Vorschlag. Zum einen wird die Frage gestellt, ob es überhaupt verfassungsrechtlich möglich sei, einen solchen autofreien Sonntag einzuführen. Dazu haben wir ein Schreiben vom 6. April 2000 des Bundesamtes für Justiz an die Kommission für Verkehr und Fernmeldewesen des Ständerates. In diesem Schreiben wird festgehalten: "Auch heute ist unbestritten, dass, gestützt auf Artikel 82 der Bundesverfassung, allgemeine und gesamtschweizerische Sonntagsfahrverbote für den motorisierten Verkehr angeordnet werden dürfen."

Ein zweiter Vorbehalt betrifft das Verhältnis zu den umliegenden Ländern bzw. zu internationalen Abkommen. Auch hier ist in diesem Schreiben des Bundesamtes für Justiz eine Aussage zum Landverkehrsabkommen gemacht worden, und es wird festgehalten: "So ergeben sich aus dem Landverkehrsabkommen mangels Anwendbarkeit für den nichtgewerblichen Strassenverkehr auch keine weiteren Beschränkungen für die in der Sonntags-Initiative angestrebten allgemeinen Sonntagsfahrverbote." Das Bundesamt für Justiz hat sich auch mit anderen staatsvertraglichen Schranken für ein Sonntagsfahrverbot befasst und hält dazu fest: "Die durch die Sonntags-Initiative angestrebten allgemeinen Sonntagsfahrverbote ohne diskriminierenden Charakter verstossen auch nicht gegen andere, jederzeit kündbare bzw. zeitlich ohnehin befristete völkerrechtliche Abkommen im Bereich des Strassenverkehrsrechtes." Daraus ergibt sich also, dass weder von der Verfassung noch von internationalen Abkommen her gegenüber dem Beschluss des Nationalrates Bedenken bestehen.

Interessant ist in diesem Zusammenhang noch ein Brief der Europäischen Kommission vom 24. Mai 2000 an die Initianten der Sonntags-Initiative. Darin heisst es unter anderem: "In diesem Sinne entspricht die Schweizer Volksinitiative für vier autofreie Sonntage auch den Bemühungen in der EU. Die Europäische Kommission würde eine solche Initiative sehr begrüssen und ebenfalls als einen wertvollen Meilenstein für eine nachhaltige Entwicklung in Europa betrachten." Ich sage Ihnen dies deshalb, weil es immer wieder Stimmen gibt, die sagen, dass der Beschluss des Nationalrates möglicherweise internationalen Abkommen nicht genügen könnte.

Noch einige Bemerkungen zu Fragen bezüglich Durchführbarkeit und Vorbehalten, die angebracht werden. Ich habe etwas in den Archiven gestöbert - bzw. liess andere Leute stöbern - und habe hier den Bundesratsbeschluss vom 21. November 1973 über das Sonntagsfahr- und -flugverbot vor mir. Dieser Beschluss sieht recht nostalgisch aus, er ist nicht in Computerschrift geschrieben, sondern noch mit einfacher Schreibmaschine, aber offenbar konnte man damals mit der Schreibmaschine mindestens so rasch reagieren wie heute. Tatsächlich datiert dieser Beschluss vom 21. November 1973, wurde auf den 25. November 1973 in Kraft gesetzt und bis zum 10. Dezember 1973 für gültig erklärt. Hier wurde das Sonntagsfahr- und zusätzlich -flugverbot festgelegt, und zwar von sonntags 3 Uhr bis montags 3 Uhr, also während 24 Stunden. Es wurden damals verschiedene Ausnahmen festgelegt, ähnlich denjenigen, die im Beschluss des Nationalrates bereits vorgesehen sind. Wie wir alle wissen, hat das Ganze funktioniert, nicht nur während 17 Stunden, sondern gar während 24 Stunden. Ich denke, dass es mit den Ausnahmeregelungen, die der Bundesrat zum Gesetzestext ergänzend machen kann, durchaus möglich ist, diesen autofreien Sonntag durchzuführen.

Nicht durchführbar hingegen ist nach meiner Auffassung der Antrag der Minderheit, bei welchem es darum geht, dass jeder Kanton für sich einen solchen Beschluss für einen autofreien Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag fassen könnte. Dazu liegt ein Schreiben der kantonalen und städtischen Polizeidirektorinnen und -direktoren vor, das besagt, dass man hier grösste Vollzugsproblem sehe. Die Polizeidirektoren äussern sich nicht politisch zur Frage "autofreie Sonntage Ja oder Nein?", sondern sie schreiben, wenn schon ein autofreier Bettag eingeführt werde, dann müsse er landesweit und nicht kantonal geregelt werden, weil das sonst zu grössten Vollzugsproblemen führen würde.

Nun noch ein letzter Punkt: Von mir als Vertreter eines Tourismuskantons werden Sie erwarten, dass ich auch kurz auf die Argumente bezüglich Tourismus eingehe. Aus Tourismuskreisen habe ich sehr unterschiedliche Meinungen zu diesem Thema gehört. Es gibt solche, die sagen, das sei eine unmögliche Geschichte, die bringe zu grosse Nachteile. Es gibt im Bereich des Tourismus jedoch auch jene Kreise, die sagen, das sei für sie eine Chance, die es zu nutzen gelte; und zwar gebe es die Chance, einen solchen autofreien Sonntag als Ereignis zu erleben, ihn mit Fantasie zu gestalten.

Man kann sich vorstellen, dass es sogar eine zusätzliche Wertschöpfung gibt, indem es zu zusätzlichen Übernachtungen kommt, weil die Anfahrt am Vortag erfolgen muss. Man kann sich vorstellen, dass der öffentliche Verkehr interessante, attraktive Angebote in Wandergebiete macht, mit vergünstigten Familienbilletts usw. Somit gereicht das Ganze dem Tourismus nicht zum Nachteil, sondern durchaus zum Vorteil und wird als Chance gesehen.

Für mich ist klar, dass ein solcher autofreier Sonntag aus Sicht des Tourismus nur in der Zwischensaison möglich ist - für den Eidgenössischen Dank-, Buss- und Bettag trifft das zu. In der Hauptsaison, vor allem im Winter, wo die ganze Problematik der Logistik mit den Skiausrüstungen besteht, wäre es dagegen unmöglich. Hier, so denke ich, ist diese Differenzierung bezüglich Tourismus zu machen.

Sie sehen also: Hier, wie im Übrigen auch in der Kommission, stehen die Meinungen einander gegenüber. Es stellt sich die Frage: Wer hat Recht, die Bedenkenträger oder [PAGE 821] jene, die etwas ändern, einen Impuls geben wollen? Wer Recht hat, wissen wir erst, wenn wir diesen Versuch gemacht haben.

Die Mehrheit beantragt Ihnen: Machen wir diesen Versuch für vier Jahre, überprüfen wir nachher und schauen wir, wer hier eher auf der richtigen Fährte war.

In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag der Mehrheit zuzustimmen.